Winterdienst für Vermieter Schloß Holte-Stukenbrock

Winterdienst für Vermieter Schloß Holte-Stukenbrock - Haftungsschutz inklusive

Als Vermieter haften Sie, wenn jemand auf Ihrem Grundstück ausrutscht. Unser Winterdienst für Vermieter in Schloß Holte-Stukenbrock schützt Sie - mit zuverlässiger Räumung und sauberer Dokumentation für die Nebenkostenabrechnung.

  • Winterdienst für Vermieter - Haftungsschutz für Sie
  • Mehrere Objekte - Mengenrabatt möglich
  • Umlagefähig - Kosten auf Mieter umlegen
  • Dokumentation - für Nebenkostenabrechnung
  • Zuverlässig - Ihre Mieter können sich drauf verlassen

Als Vermieter haben Sie viel zu tun. Sich auch noch um den Winterdienst kümmern? Das kostet Zeit und Nerven. Und wenn was schiefgeht, haften Sie persönlich.

Mit unserem Winterdienst für Vermieter sind Sie auf der sicheren Seite. Wir räumen zuverlässig, dokumentieren jeden Einsatz und Sie können die Kosten auf Ihre Mieter umlegen. Einfacher geht es nicht.

Winterdienst für Vermieter Schloß Holte-Stukenbrock
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Winterdienst für Vermieter in Schloß Holte-Stukenbrock

Unser Winterdienst für Vermieter in Schloß Holte-Stukenbrock ist speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern zugeschnitten. Wir wissen, worauf es ankommt: Zuverlässigkeit, Dokumentation und faire Preise.

Viele Vermieter in Schloß Holte-Stukenbrock vertrauen uns ihre Mietobjekte an. Vom kleinen Zweifamilienhaus bis zum größeren Mehrfamilienhaus - wir kümmern uns um alles.

In den Ortsteilen Schloß Holte, Stukenbrock, Sende und Liemke betreuen wir bereits zahlreiche Mietobjekte. Unsere Touren sind eingespielt, die Wege bekannt.

Das Beste für Sie: Sie müssen sich um nichts kümmern. Kein Kontrollieren, ob der Mieter geräumt hat. Keine Haftungssorgen. Einfach entspannt durch den Winter.

Für Mehrfamilienhäuser

Gehwege, Zugänge, Parkplätze - wir räumen alles, was zu Ihrem Mietobjekt gehört.

Für Einfamilienhäuser

Auch vermietete Einfamilienhäuser betreuen wir. So entlasten Sie Ihre Mieter.

Für Wohnanlagen

Größere Wohnanlagen mit vielen Wohnungen - wir haben die Kapazität und Erfahrung.

Warum Vermieter uns beauftragen

Viele Vermieter übertragen die Räumpflicht per Mietvertrag auf ihre Mieter. Das ist erlaubt - aber Sie bleiben trotzdem in der Verantwortung. Sie müssen kontrollieren, dass geräumt wird.

Und wenn Ihr Mieter nicht räumt? Dann stürzt vielleicht jemand und Sie haben ein Problem. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Ärger mit der Versicherung.

Mit einem professionellen Winterdienst umgehen Sie dieses Risiko. Wir räumen zuverlässig, dokumentieren alles und im Fall der Fälle sind wir in der Haftung - nicht Sie.

Winterdienst Mietobjekte Schloß Holte-Stukenbrock

Haftungsschutz

Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht. Bei einem Sturz sind wir verantwortlich.

Keine Kontrolle nötig

Sie müssen nicht prüfen, ob der Mieter geräumt hat. Wir machen das professionell.

Dokumentation

Lückenlose Nachweise für Ihre Unterlagen und die Nebenkostenabrechnung.

Umlagefähig

Die Kosten können Sie als Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen.

Räumpflicht des Vermieters

Als Grundstückseigentümer haben Sie die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass Gehwege und Zugänge bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden.

Diese Pflicht können Sie zwar auf Ihre Mieter übertragen (per Mietvertrag oder Hausordnung). Aber: Sie behalten eine Kontrollpflicht. Sie müssen regelmäßig prüfen, ob die Mieter ihrer Pflicht nachkommen.

Und wenn nicht? Dann haften trotzdem Sie als Vermieter. Denn Sie haben die Kontrolle versäumt. Das haben Gerichte mehrfach so entschieden.

Die sicherste Lösung: Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst. Dann ist die Pflicht erfüllt, die Kontrolle gewährleistet und Sie sind aus der Haftung raus.

Was Sie als Vermieter wissen müssen

Haftung bleibt bei Ihnen

Auch wenn Mieter räumen sollen - Sie müssen kontrollieren

Räumzeiten

Werktags bis 7 Uhr, Sonntags bis 9 Uhr muss geräumt sein

Professioneller Dienst = Sicherheit

Mit uns sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite

Winterdienst für Vermieter - Kosten

Was kostet Winterdienst für Vermieter in Schloß Holte-Stukenbrock? Hier eine Übersicht für verschiedene Objektgrößen:

Kleines Objekt

2-4 Wohneinheiten

80-120€

pro Monat

  • Gehweg + Zugang
  • Räumen + Streuen
  • Dokumentation

ca. 20-30€ pro Wohneinheit/Monat

AM HÄUFIGSTEN

Mittleres Objekt

4-8 Wohneinheiten

120-180€

pro Monat

  • Gehweg + Zugang + Parkplatz
  • Räumen + Streuen
  • Dokumentation
  • Haftungsübernahme

ca. 15-25€ pro Wohneinheit/Monat

Großes Objekt

8+ Wohneinheiten

ab 200€

pro Monat

  • Alle Flächen
  • Räumen + Streuen
  • Detaillierte Dokumentation
  • Mengenrabatt möglich

ca. 10-20€ pro Wohneinheit/Monat

Kostenbeispiel

Ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten kostet etwa 150€ pro Monat (November bis März = 750€ pro Saison). Umgelegt auf 6 Mieter sind das nur 125€ pro Mieter pro Jahr - oder etwa 10€ pro Monat in den Nebenkosten.

Hinweis: Die Preise sind Richtwerte. Der genaue Preis hängt von der Größe der zu räumenden Flächen ab.

Kosten auf Mieter umlegen

Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig. Das bedeutet: Sie können die Kosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieter verteilen.

Die rechtliche Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dort ist Winterdienst explizit als umlagefähige Kostenart genannt. Sie brauchen dafür keine besondere Vereinbarung im Mietvertrag.

Die Verteilung erfolgt in der Regel nach Wohnfläche oder nach Wohneinheiten - je nachdem, was in Ihrem Mietvertrag steht. Bei 6 Wohnungen mit gleicher Größe zahlt jeder Mieter ein Sechstel.

Wir liefern Ihnen alle Unterlagen, die Sie für eine rechtssichere Abrechnung brauchen: Vertrag, Rechnungen, Dokumentation der Einsätze.

So funktioniert die Umlage

1

Winterdienst beauftragen

Sie schließen einen Vertrag mit uns ab

2

Kosten sammeln

Sie erhalten monatliche Rechnungen von uns

3

Jahresabrechnung erstellen

Kosten auf Mieter nach Verteilerschlüssel umlegen

Fertig

Mieter zahlen über Nebenkosten - Sie haben null Kosten

Service für mehrere Objekte

Sie haben mehrere Mietobjekte in Schloß Holte-Stukenbrock? Perfekt - wir betreuen gerne Ihr gesamtes Portfolio. Je mehr Objekte, desto günstiger wird es pro Objekt.

Viele Vermieter haben 2 bis 5 Mietobjekte bei uns. Da können wir die Touren optimal planen und Ihnen einen Mengenrabatt anbieten. Ab 3 Objekten gibt es 10% Rabatt, ab 5 Objekten 15%.

Sie bekommen einen Ansprechpartner für alle Objekte. Eine Rechnung, eine Dokumentation, ein Vertrag. Das spart Ihnen Verwaltungsaufwand.

Auch wenn Ihre Objekte in verschiedenen Ortsteilen liegen - Schloß Holte, Stukenbrock, Sende, Liemke - wir bedienen alle Standorte zuverlässig.

Mengenrabatt für Vermieter

1-2 ObjekteNormalpreis
3-4 Objekte10% Rabatt
5+ Objekte15% Rabatt

* Rabatt gilt auf den Gesamtpreis aller Objekte

Dokumentation für Ihre Unterlagen

Als Vermieter brauchen Sie Nachweise. Für die Nebenkostenabrechnung, für die Versicherung, für den Fall dass doch mal jemand stürzt. Wir liefern Ihnen alles, was Sie brauchen.

Jeder Einsatz wird dokumentiert: Datum, Uhrzeit, was genau gemacht wurde, wie die Witterung war. Diese Dokumentation bekommen Sie regelmäßig - monatlich oder am Saisonende, wie Sie möchten.

Die Dokumentation ist rechtssicher. Sie können damit nachweisen, dass die Räumpflicht erfüllt wurde. Das schützt Sie im Streitfall.

Für die Nebenkostenabrechnung bekommen Sie eine übersichtliche Jahresaufstellung. Einfach in Ihre Abrechnung übernehmen - fertig.

Was wir dokumentieren

  • Datum und Uhrzeit: Wann waren wir vor Ort?
  • Tätigkeit: Was wurde gemacht? Räumen, Streuen, beides?
  • Witterung: Schneehöhe, Temperatur, Glätte
  • Flächen: Welche Bereiche wurden geräumt?
  • Mitarbeiter: Wer war im Einsatz?

Format: Digital als PDF per E-Mail oder auf Wunsch auch in Papierform.

Mietobjekte in allen Ortsteilen

Wir betreuen Mietobjekte in ganz Schloß Holte-Stukenbrock (33758):

Schloß Holte

Stukenbrock

Sende

Liemke

Stukenbrock-Senne

Grauthoff

Hövelriege

Pollhans

Häufige Fragen für Vermieter

Wer haftet als Vermieter bei Glatteis?

Als Vermieter sind Sie für die Verkehrssicherung auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Stürzt ein Mieter oder Besucher auf ungräumten Wegen, können Sie haftbar gemacht werden. Die Räumpflicht können Sie zwar auf Mieter übertragen, aber Sie müssen kontrollieren, dass sie eingehalten wird.

Kann ich Winterdienst auf Mieter umlegen?

Ja, Winterdienst ist als Betriebskosten umlagefähig. Die Kosten können Sie in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Wir liefern Ihnen die nötige Dokumentation für eine rechtssichere Abrechnung.

Was kostet Winterdienst pro Mietobjekt?

Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit 4-8 Wohnungen rechnen Sie mit etwa 100-200 Euro pro Monat. Bei mehreren Objekten gibt es Mengenrabatt. Der genaue Preis hängt von der Fläche ab.

Betreuen Sie auch mehrere Objekte?

Ja, wir betreuen gerne mehrere Mietobjekte. Viele Vermieter in Schloß Holte-Stukenbrock haben 2-5 Objekte bei uns. Je mehr Objekte, desto günstiger wird der Preis pro Objekt.

Bekomme ich eine Dokumentation für die Abrechnung?

Ja, Sie erhalten eine lückenlose Dokumentation aller Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit. Diese können Sie für Ihre Nebenkostenabrechnung und als Nachweis bei Haftungsfragen nutzen.

Winterdienst für Vermieter anfragen

Haftungsschutz - Mehrere Objekte - Umlagefähig - Dokumentation

Schützen Sie sich und Ihre Mieter - mit professionellem Winterdienst!

Unsere Leistungen

Professionelle Gartenpflege und Hausmeisterservice in Bielefeld und Umgebung