
Haftung Winterdienst Schloß Holte-Stukenbrock - Risiken vermeiden
Jemand stürzt vor Ihrem Haus auf Glatteis - und Sie haben nicht geräumt. Das kann teuer werden. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, im schlimmsten Fall lebenslange Rente. Unser Winterdienst in Schloß Holte-Stukenbrock schützt Sie vor diesem Risiko.
- Winterdienst mit Haftungsschutz
- Versicherter Service - wir sind haftpflichtversichert
- Dokumentation - jeden Einsatz protokolliert
- Rechtssicher - Sie erfüllen Ihre Pflicht
- Professionell - zuverlässig und pünktlich
Ein Sturz auf glattem Gehweg - das passiert schneller als man denkt. Ein unbedachter Schritt, und schon liegt der Fußgänger auf dem Boden. Gebrochene Knochen, Prellungen, im schlimmsten Fall schwere Kopfverletzungen.
Wenn das vor Ihrem Haus passiert und Sie nicht geräumt oder gestreut haben, haften Sie. Das kann richtig teuer werden - wir reden hier nicht von ein paar hundert Euro, sondern von Summen die existenzbedrohend sein können. Die gute Nachricht: Mit professionellem Winterdienst können Sie sich schützen.

Haftung Winterdienst in Schloß Holte-Stukenbrock
In Schloß Holte-Stukenbrock gilt - wie überall in Deutschland - die Verkehrssicherungspflicht. Als Grundstückseigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass niemand auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.
Das bedeutet im Winter: Schnee räumen und bei Glätte streuen. Tun Sie das nicht, verletzen Sie Ihre Pflicht. Und dann haften Sie für alle Schäden, die dadurch entstehen.
Die Haftung ist verschuldensabhängig - das heißt: Nur wenn Sie Ihre Pflicht verletzt haben, müssen Sie zahlen. Aber die Anforderungen sind hoch: Es reicht nicht, einmal am Tag zu räumen. Sie müssen kontrollieren und bei Bedarf mehrfach räumen oder streuen.
Verkehrssicherungspflicht
Sie müssen dafür sorgen, dass der Gehweg sicher begehbar ist. Bei Schnee und Glätte bedeutet das: Räumen und streuen.
Verschuldenshaftung
Sie haften nur, wenn Sie Ihre Pflicht verletzt haben. Aber die Anforderungen sind streng - die Gerichte urteilen oft zugunsten der Geschädigten.
Beweislast
Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass Sie geräumt haben. Ohne Dokumentation stehen Sie schlecht da.
Wer haftet bei Sturz auf glattem Gehweg?
Die kurze Antwort: Derjenige, der die Räum- und Streupflicht hat. Das ist in der Regel der Grundstückseigentümer. Die Pflicht kann aber übertragen werden - auf Mieter oder auf einen Winterdienst.
Aber Achtung: Auch wenn Sie die Pflicht übertragen haben, können Sie unter Umständen mithaften. Zum Beispiel wenn Sie wissen, dass der Mieter die Pflicht nicht erfüllen kann - etwa weil er alt oder krank ist.
Bei einem professionellen Winterdienst sieht es anders aus: Hier haben Sie Ihre Pflicht erfüllt, indem Sie einen zuverlässigen Dienstleister beauftragt haben. Wenn der dann nicht räumt, haftet der Winterdienst - nicht Sie.

Eigentümer
Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer. Er trägt die Verkehrssicherungspflicht für den Gehweg vor seinem Grundstück.
Mieter
Wenn die Pflicht per Mietvertrag übertragen wurde, haftet der Mieter. Der Eigentümer kann aber mithaften.
Winterdienst
Bei Beauftragung eines Profis: Der Eigentümer erfüllt seine Pflicht, der Winterdienst haftet für seine Arbeit.
Haftung für Eigentümer und Vermieter
Als Eigentümer
Als Eigentümer tragen Sie die volle Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück. Sie können die Pflicht zwar übertragen, aber die sogenannte "Kontrollpflicht" bleibt bei Ihnen.
- Volle Haftung bei Selbstnutzung
- Kontrollpflicht auch bei Übertragung
- Auswahl geeigneter Personen/Dienste
- Dokumentation empfohlen
Tipp: Mit einem professionellen Winterdienst erfüllen Sie Ihre Pflicht und sind auf der sicheren Seite.
Als Vermieter
Als Vermieter können Sie die Räumpflicht auf Mieter übertragen. Aber: Sie müssen sicherstellen, dass die Mieter dazu auch in der Lage sind. Bei älteren oder kranken Mietern kann das problematisch werden.
- Übertragung auf Mieter möglich
- Aber: Mieter muss dazu fähig sein
- Mithaftung bei ungeeigneten Mietern
- Bei Leerstand: volle Haftung
Tipp: Ein Winterdienst für das ganze Haus ist oft die sicherste Lösung - die Kosten können Sie als Nebenkosten umlegen.
Wie hoch kann der Schaden sein?
Ein Sturz auf glattem Gehweg kann teuer werden - sehr teuer. Hier einige Beispiele, was auf Sie zukommen kann:
Leichte Verletzung
1.000-5.000€
Prellungen, Verstauchungen, ambulante Behandlung
Knochenbruch
10.000-30.000€
Armbruch, Beinbruch, Operation, Reha
Schwere Verletzung
50.000-100.000€
Komplizierte Brüche, Kopfverletzungen, lange Behandlung
Dauerhafte Schäden
100.000€+
Behinderung, Erwerbsminderung, lebenslange Rente möglich
Was alles bezahlt werden muss
- Arztkosten und Krankenhausaufenthalt
- Medikamente und Hilfsmittel
- Rehabilitation und Physiotherapie
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall während Krankheit
- Haushaltsführungsschaden
- Umbaukosten bei Behinderung
- Bei Dauerschaden: lebenslange Rente
Haftung vermeiden durch professionellen Winterdienst
Die beste Methode, Haftungsrisiken zu vermeiden: Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst. Damit erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht - und wenn doch etwas passiert, haftet der Dienstleister.
Wichtig ist, dass der Winterdienst zuverlässig ist und seine Arbeit dokumentiert. Denn im Schadensfall müssen Sie nachweisen können, dass Sie einen geeigneten Dienst beauftragt haben.
Wir bei Wertvoll Gartenservice protokollieren jeden Einsatz: Datum, Uhrzeit, was gemacht wurde, Wetterbedingungen. So haben Sie im Fall der Fälle einen lückenlosen Nachweis.
Und sollte doch mal etwas schiefgehen: Wir sind haftpflichtversichert. Wenn durch unser Verschulden jemand zu Schaden kommt, übernimmt unsere Versicherung - nicht Sie.
Ihre Vorteile
- Pflicht erfüllt: Durch Beauftragung eines Profis
- Dokumentation: Jeden Einsatz nachweisbar
- Versichert: Unsere Haftpflicht greift
- Zuverlässig: Früh morgens, auch am Wochenende
- Rechtssicher: Im Schadensfall abgesichert
"Ein professioneller Winterdienst kostet Geld - aber ein Sturz mit schweren Verletzungen kann existenzbedrohend teuer werden. Die Investition lohnt sich."
Was passiert bei Versicherungsfällen?
Wenn jemand auf Ihrem Gehweg stürzt und sich verletzt, wird in der Regel ein Versicherungsfall daraus. Je nachdem wer haftet, sind unterschiedliche Versicherungen beteiligt.
Bei Selbstverschulden: Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlt - vorausgesetzt Sie haben eine. Ohne Haftpflicht müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
Bei beauftragtem Winterdienst: Die Betriebshaftpflicht des Winterdienstes übernimmt, wenn der Dienst seine Pflicht verletzt hat. Sie als Auftraggeber sind außen vor.
Wichtig in jedem Fall: Dokumentation. Je besser nachgewiesen werden kann wer wann was gemacht hat, desto klarer ist die Haftungsfrage. Deshalb protokollieren wir jeden Einsatz.
Ablauf im Schadensfall
Unfall passiert
Person stürzt auf dem Gehweg
Haftungsfrage
Wer war für den Gehweg verantwortlich?
Nachweis
Wurde geräumt? Dokumentation prüfen
Versicherung zahlt
Haftpflicht übernimmt den Schaden
Unsere Haftpflichtversicherung
Als professioneller Winterdienst sind wir selbstverständlich haftpflichtversichert. Unsere Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die durch unsere Arbeit entstehen könnten.
Das bedeutet für Sie: Doppelte Sicherheit. Erstens erfüllen Sie Ihre Pflicht durch Beauftragung eines Profis. Zweitens sind Sie im unwahrscheinlichen Fall, dass doch etwas passiert, durch unsere Versicherung geschützt.
Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit. So können wir im Schadensfall nachweisen, dass wir unsere Arbeit ordnungsgemäß erledigt haben - und Sie können nachweisen, dass Sie einen zuverlässigen Dienst beauftragt haben.
Bei Interesse können wir Ihnen gerne einen Nachweis über unsere Betriebshaftpflichtversicherung zukommen lassen. Fragen Sie einfach nach.
Unsere Versicherung
- Betriebshaftpflicht für Winterdienst
- Deckungssumme für Personenschäden
- Deckungssumme für Sachschäden
- Dokumentation aller Einsätze
- Nachweis auf Anfrage
Für Sie bedeutet das
Sie sind rundum abgesichert. Ihre Pflicht ist erfüllt, und falls doch mal etwas passiert, greift unsere Versicherung. Besseren Schutz gibt es nicht.
Häufige Fragen zur Haftung
Wer haftet wenn jemand vor meinem Haus stürzt?
Als Grundstückseigentümer haften Sie, wenn Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind. Auch wenn Sie die Pflicht auf Mieter übertragen haben, können Sie unter Umständen mithaften - zum Beispiel bei älteren oder kranken Mietern.
Wie teuer kann ein Sturz auf meinem Gehweg werden?
Das kommt auf die Verletzung an. Bei einem gebrochenen Arm sind es schnell 10.000 bis 20.000 Euro. Bei schweren Verletzungen wie Schädel-Hirn-Trauma oder dauerhafter Behinderung können es 100.000 Euro oder mehr werden - plus eventuell lebenslange Rente.
Schützt mich ein Winterdienst vor der Haftung?
Ja, wenn Sie einen professionellen Winterdienst beauftragen, erfüllen Sie Ihre Pflicht. Wichtig ist, dass der Dienst zuverlässig ist und jeden Einsatz dokumentiert. Wir sind haftpflichtversichert und protokollieren jeden Einsatz.
Was ist wenn der Winterdienst nicht rechtzeitig da war?
Wenn wir nicht rechtzeitig räumen und jemand stürzt, greift unsere Betriebshaftpflicht. Sie als Auftraggeber sind geschützt, weil Sie Ihre Pflicht durch Beauftragung eines professionellen Dienstes erfüllt haben.
Zahlt meine Privathaftpflicht bei Sturz auf dem Gehweg?
Ja, die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden durch Verletzung der Räumpflicht ab. Aber: Sie zahlt nur, wenn ein Schaden entsteht. Besser ist es, den Schaden von vornherein zu vermeiden - mit zuverlässigem Winterdienst.
Winterdienst mit Haftungsschutz in allen Ortsteilen von Schloß Holte-Stukenbrock
Haftung Winterdienst Schloß Holte-Stukenbrock
Versichert - Dokumentiert - Rechtssicher - Professionell
Schützen Sie sich vor teuren Haftungsrisiken - mit professionellem Winterdienst!