Streupflicht Schloß Holte-Stukenbrock - Gehwege streuen

Streupflicht Schloß Holte-Stukenbrock - Was Sie wissen müssen

Glatteis auf dem Gehweg - und Sie müssen streuen. Aber mit was? Salz ist in Schloß Holte-Stukenbrock verboten. Und wann genau muss gestreut werden? Wir erklären die Regeln - und übernehmen gerne für Sie.

  • Streupflicht übernehmen - rechtssicher
  • Erlaubte Streumittel - umweltschonend
  • Bei Glatteis streuen - schnell vor Ort
  • Dokumentation - für den Nachweis
  • Saisonvertrag - den ganzen Winter

Glatteis ist gefährlich. Ein falscher Schritt und man liegt auf dem Boden. Deshalb gibt es die Streupflicht: Wenn es glatt ist, müssen Sie den Gehweg vor Ihrem Grundstück streuen.

Klingt einfach - aber es gibt Regeln. Nicht jedes Streumittel ist erlaubt, nicht zu jeder Zeit muss gestreut werden. Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Räumpflicht und Streupflicht? Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen - und wie wir Ihnen helfen können.

Streupflicht Schloß Holte-Stukenbrock - Gehwege streuen
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Streupflicht in Schloß Holte-Stukenbrock - Die Regeln

Die Streupflicht in Schloß Holte-Stukenbrock ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Sie ergänzt die Räumpflicht: Schnee räumen allein reicht nicht - wenn es glatt ist, muss auch gestreut werden.

Die Streupflicht gilt für den Gehweg vor Ihrem Grundstück. Der Weg muss so bestreut sein, dass Fußgänger sicher gehen können. Das bedeutet: Nicht nur ein bisschen streuen, sondern ordentlich.

Wichtig: In Schloß Holte-Stukenbrock ist Streusalz für Privatpersonen verboten. Sie dürfen nur abstumpfende Mittel verwenden - also Sand, Splitt oder spezielles Streugranulat. Das schont die Umwelt und ist genauso wirksam.

Gesetzliche Grundlage

Straßenreinigungssatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Die Streupflicht wird auf die Anlieger übertragen.

Salzverbot

Streusalz ist für Privatpersonen verboten. Nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt sind erlaubt.

Ergänzung zur Räumpflicht

Schnee räumen allein reicht nicht. Bei Glätte muss zusätzlich gestreut werden - auch ohne Schnee.

Wann muss gestreut werden?

Sie müssen streuen, sobald Glätte auftritt. Das kann verschiedene Ursachen haben: Eis auf dem Gehweg, Reif am frühen Morgen, festgetretener Schnee der glatt wird, oder überfrierender Regen.

Die Uhrzeiten entsprechen der Räumpflicht: Werktags muss bis 7 Uhr morgens gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Wenn tagsüber Glätte entsteht, muss bis 20 Uhr nochmal gestreut werden.

Das Tückische: Glatteis kann auch ohne Schnee entstehen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und Feuchtigkeit kann der Gehweg über Nacht spiegelglatt werden. Dann müssen Sie streuen - auch wenn kein Schnee liegt.

Streupflicht Schloß Holte-Stukenbrock - Winterdienst

Bei Eis

Sobald sich Eis auf dem Gehweg bildet - egal ob durch Frost, Reif oder überfrierenden Regen.

Bei Glätte

Auch festgetretener Schnee kann glatt werden. Dann muss gestreut werden.

Morgens früh

Werktags bis 7 Uhr, sonntags bis 9 Uhr muss der Gehweg gestreut sein.

Bei Dauerglätte

Wenn es den ganzen Tag glatt ist, muss gegebenenfalls nachgestreut werden.

Was darf gestreut werden?

In Schloß Holte-Stukenbrock gelten strenge Regeln für Streumittel. Nicht alles was wirkt ist auch erlaubt. Hier der Überblick:

Erlaubt

  • Sand: Klassisches Streumittel, günstig und umweltfreundlich
  • Splitt: Kleine Steinchen, sehr griffig, wiederverwendbar
  • Granulat: Spezielles Streugranulat aus dem Baumarkt
  • Asche: Holzasche ohne chemische Zusätze
  • Sägespäne: Grobe Späne verbessern die Griffigkeit

Verboten

  • Streusalz: Schadet Bäumen, Pflanzen und Grundwasser
  • Auftausalz: Auch als Tausalz bekannt - nicht erlaubt
  • Sole: Flüssiges Salz - genauso schädlich
  • Chemische Enteiser: Umweltschädliche Chemikalien

Ausnahme: Bei extremer Glätte und Gefahr kann Salz ausnahmsweise erlaubt sein - aber nur in absoluten Ausnahmefällen.

Unser Streumittel

Wir verwenden umweltschonendes Streugranulat, das in Schloß Holte-Stukenbrock erlaubt ist. Es ist genauso wirksam wie Salz, schadet aber nicht der Umwelt. Nach dem Winter können Sie das Granulat sogar zusammenkehren und im nächsten Jahr wiederverwenden.

Streupflicht bei Glatteis

Glatteis ist besonders tückisch. Es entsteht oft über Nacht, wenn Feuchtigkeit auf kaltem Boden gefriert. Am Morgen ist der Gehweg dann spiegelglatt - ohne dass Schnee gefallen ist.

Bei Glatteis müssen Sie sofort streuen. Warten bis es taut ist keine Option - das kann dauern und in der Zwischenzeit kann jemand stürzen. Für Frostschäden haften Sie.

Das Problem: Glatteis erkennt man oft nicht auf den ersten Blick. Schwarzeis ist fast unsichtbar. Deshalb gilt: Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt lieber einmal mehr prüfen ob der Gehweg glatt ist.

Mit einem Winterdienst-Vertrag müssen Sie sich darum keine Gedanken machen. Wir beobachten das Wetter und fahren automatisch los wenn Glätte droht - auch wenn kein Schnee fällt.

Wann entsteht Glatteis?

  • Temperaturen um 0°C und Feuchtigkeit
  • Nach Regen wenn es friert (überfrierender Regen)
  • Morgendlicher Reif bei klaren Nächten
  • Schmelzwasser das über Nacht gefriert
  • Nebel bei Frost (Eisnebel)

Achtung Schwarzeis

Schwarzeis ist fast unsichtbar - der Gehweg sieht nur nass aus, ist aber spiegelglatt. Besonders gefährlich auf dunklem Asphalt.

Verstoß gegen Streupflicht - Konsequenzen

Wer nicht streut, riskiert einiges. Es gibt zwei Konsequenzen die Sie kennen sollten: Bußgeld und Haftung. Beides kann teuer werden.

Bußgeld: Die Stadt kann ein Bußgeld verhängen wenn Sie Ihrer Streupflicht nicht nachkommen. In Schloß Holte-Stukenbrock sind das bis zu 500 Euro.

Haftung: Viel teurer wird es, wenn jemand auf Ihrem glatten Gehweg stürzt und sich verletzt. Sie haften dann für alle Schäden - Arztkosten, Krankenhaus, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Das können schnell mehrere tausend Euro werden.

Die gute Nachricht: Mit einem dokumentierten Winterdienst sind Sie auf der sicheren Seite. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Wetter - so können Sie jederzeit nachweisen, dass gestreut wurde.

Bußgeld

bis 500€

Bei Verstoß gegen die Streupflicht kann die Stadt ein Bußgeld verhängen.

Schadensersatz

unbegrenzt

Bei Sturz auf nicht gestreutem Gehweg haften Sie für alle Schäden - das kann sehr teuer werden.

Salz-Bußgeld

bis 1.000€

Wer trotz Verbot Streusalz verwendet, riskiert ein zusätzliches Bußgeld.

Streupflicht übertragen

Ja, Sie können Ihre Streupflicht übertragen - und das ist völlig legal. Wenn Sie einen Winterdienst beauftragen, erfüllen Sie Ihre Pflicht dadurch, dass Sie einen zuverlässigen Dienstleister beauftragt haben.

Wichtig ist dabei: Der Winterdienst muss zuverlässig sein und erlaubte Streumittel verwenden. Sie bleiben in der sogenannten "Kontrollpflicht" - müssen sich also vergewissern dass auch wirklich gestreut wird.

Mit uns ist das einfach: Wir dokumentieren jeden Einsatz und Sie bekommen auf Wunsch eine Benachrichtigung wenn wir da waren. So wissen Sie immer, dass alles erledigt ist.

Der Vorteil für Sie: Kein Frühaufstehen bei Glätte, keine Sorge um das richtige Streumittel, keine Haftungsrisiken. Wir kümmern uns um alles.

So läuft die Übertragung

1

Sie rufen uns an

Wir besprechen was gestreut werden soll

2

Wir machen ein Angebot

Festpreis inklusive Streumittel

3

Vertrag unterschreiben

Damit ist die Übertragung rechtsgültig

4

Wir streuen bei Glätte

Automatisch, mit erlaubten Mitteln

Wir übernehmen Ihre Streupflicht

Kein Frühaufstehen bei Glätte, keine Sorge um das richtige Streumittel, keine Angst vor Bußgeldern oder Haftung. Wenn Sie Ihre Streupflicht an uns übertragen, kümmern wir uns um alles.

Wir beobachten das Wetter und fahren automatisch los wenn Glätte droht. Früh morgens, bevor die ersten Fußgänger unterwegs sind. Sie wachen auf - und der Gehweg ist sicher begehbar.

Wir verwenden nur erlaubte Streumittel - umweltschonendes Granulat, das genauso wirksam ist wie Salz. So verstoßen Sie nicht gegen das Salzverbot und schonen trotzdem die Umwelt.

Jeder Einsatz wird dokumentiert: Datum, Uhrzeit, Wetter, was gestreut wurde. So haben Sie immer einen Nachweis dass Ihre Streupflicht erfüllt wurde. Falls mal jemand was behauptet.

Was wir übernehmen

  • Bei Glätte streuen: Mit erlaubten Streumitteln
  • Wetterbeobachtung: Wir fahren automatisch
  • Früheinsatz: Vor 7 Uhr morgens
  • Dokumentation: Jeder Einsatz protokolliert
  • Streumittel inklusive: Im Preis enthalten

Saisonvertrag

ab 49€ / Monat

November bis März - Streumittel inklusive

Jetzt anfragen

Häufige Fragen zur Streupflicht

Wann muss ich in Schloß Holte-Stukenbrock streuen?

Sie müssen streuen sobald Glätte auftritt - also bei Eis, Reif oder festgetretenem Schnee. Werktags muss bis 7 Uhr gestreut sein, sonntags bis 9 Uhr. Wenn tagsüber Glatteis entsteht, müssen Sie nochmal streuen.

Ist Salz in Schloß Holte-Stukenbrock erlaubt?

Nein, Streusalz ist in Schloß Holte-Stukenbrock für Privatpersonen verboten. Es schadet Bäumen, Pflanzen und dem Grundwasser. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Wir verwenden nur erlaubte Streumittel.

Was passiert wenn ich nicht streue?

Bei Verstoß droht Bußgeld. Schlimmer: Wenn jemand auf Ihrem glatten Gehweg stürzt, haften Sie für den Schaden. Das kann teuer werden - Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.

Kann ich die Streupflicht übertragen?

Ja, Sie können die Streupflicht an uns übertragen. Wir schließen einen Vertrag ab und streuen dann für Sie - mit erlaubten Mitteln und dokumentiert. Sie haben Ihre Pflicht erfüllt.

Was kostet es wenn ihr meine Streupflicht übernehmt?

Ein Saisonvertrag für ein Einfamilienhaus kostet ab 49€ pro Monat (November bis März). Streumittel ist inklusive. Bei Einzeleinsätzen ab 35€ pro Einsatz.

Streupflicht übernehmen in allen Ortsteilen von Schloß Holte-Stukenbrock

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Streupflicht in Schloß Holte-Stukenbrock

Rechtssicher - Erlaubte Streumittel - Dokumentiert - Bei Glätte schnell vor Ort

Übertragen Sie Ihre Streupflicht an uns - wir kümmern uns drum!

Unsere Leistungen

Professionelle Gartenpflege und Hausmeisterservice in Bielefeld und Umgebung