
Räumpflicht Gütersloh - Alles was Sie wissen müssen
In Gütersloh gilt Räumpflicht - als Grundstückseigentümer müssen Sie den Gehweg räumen. Aber wissen Sie auch bis wann? Und was passiert, wenn Sie nicht räumen? Hier die wichtigsten Infos - und wie wir Ihnen helfen können.
- Alle rechtlichen Infos zur Räumpflicht
- Uhrzeiten und Vorschriften für Gütersloh
- Konsequenzen bei Verstoß vermeiden
- Räumpflicht rechtssicher übertragen
- Mit Dokumentation für den Ernstfall
Die Räumpflicht in Gütersloh ist keine Empfehlung - sie ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Straßenreinigungssatzung der Stadt ist genau geregelt, wer wann wie räumen muss. Und bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder.
Wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt und sich verletzt, können Sie haftbar gemacht werden. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, im schlimmsten Fall lebenslange Rente. Das Risiko ist real - und vermeidbar.

Räumpflicht in Gütersloh - Was Sie wissen müssen
Die Räumpflicht in Gütersloh ergibt sich aus der städtischen Straßenreinigungssatzung. Als Anlieger - also Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks - sind Sie verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis freizuhalten.
Das bedeutet konkret: Bei Schneefall müssen Sie räumen. Bei Glätte müssen Sie streuen. Und zwar so, dass Fußgänger gefahrlos passieren können. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie selbst zu Hause sind oder nicht.
Wichtig: Die Räumpflicht ist eine wiederkehrende Pflicht. Bei anhaltendem Schneefall oder erneutem Vereisen müssen Sie mehrfach räumen und streuen - nicht nur einmal am Morgen.
Schnee räumen
Bei Schneefall muss der Gehweg so geräumt werden, dass ein sicheres Begehen möglich ist. Mindestens 1 Meter Breite freiräumen.
Eis und Glätte
Bei Eisglätte muss gestreut werden - mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist in vielen Bereichen eingeschränkt.
Wiederholung
Bei Dauerschneefall oder erneutem Einfrieren muss erneut geräumt und gestreut werden. Die Pflicht endet nicht nach dem ersten Räumen.
Wer hat Räumpflicht?
Die Räumpflicht in Gütersloh trifft verschiedene Personengruppen - je nach Situation:
Grundstückseigentümer
Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie grundsätzlich räumpflichtig - für den Gehweg vor Ihrem Grundstück und alle Zugänge.
Vermieter
Als Vermieter können Sie die Räumpflicht im Mietvertrag auf Mieter übertragen. Die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen - Sie müssen prüfen ob geräumt wird.
Mieter
Wenn die Räumpflicht im Mietvertrag auf Sie übertragen wurde, sind Sie verantwortlich. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf entsprechende Klauseln.
Gewerbetreibende
Für Geschäfte und Betriebe gilt: Der Bereich vor dem Geschäft muss vor Öffnungszeiten geräumt sein - für Kunden und Mitarbeiter.
Hausverwaltungen
Hausverwaltungen sind oft für die Organisation des Winterdienstes zuständig - entweder durch Hausmeister oder externe Dienstleister.
Winterdienst-Firmen
Wenn Sie einen Winterdienst beauftragen, übernimmt dieser Ihre Räumpflicht - rechtssicher und mit Haftungsübernahme.
Bis wann muss geräumt sein?
In Gütersloh gelten klare Uhrzeiten für die Räumpflicht. Diese sind in der städtischen Satzung festgelegt und verbindlich:
Werktags (Mo-Sa)
Der Gehweg muss bis 7:00 Uhr geräumt sein.
Sonn- und Feiertage
Der Gehweg muss bis 9:00 Uhr geräumt sein.
Abends
Die Räumpflicht gilt bis 20:00 Uhr.
Das heißt: Wenn es um 6 Uhr morgens schneit, müssen Sie bis 7 Uhr geräumt haben. Schneit es nach 20 Uhr, müssen Sie erst am nächsten Morgen räumen - aber dann pünktlich.

Was passiert bei Verstoß gegen die Räumpflicht?
Ein Verstoß gegen die Räumpflicht kann ernste Konsequenzen haben - rechtlich und finanziell:
Bußgeld
Bei Verstoß gegen die Räumpflicht droht ein Bußgeld. In Gütersloh können das je nach Schwere des Verstoßes mehrere hundert Euro sein.
Auch wenn niemand zu Schaden kommt, kann ein Bußgeld verhängt werden - allein weil die Pflicht nicht erfüllt wurde.
Schadensersatz
Wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt, haften Sie für die Folgen. Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld.
Bei schweren Verletzungen können das schnell fünfstellige Beträge werden - oder mehr.
Rente bei Dauerfolgen
Bei dauerhaften Schäden - zum Beispiel nach einem schweren Treppensturz - können Sie zu lebenslangen Rentenzahlungen verpflichtet werden.
Das kann Ihre finanzielle Existenz gefährden - ein Risiko das Sie vermeiden sollten.
Strafrechtliche Folgen
Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Unterlassen kann sogar ein Strafverfahren drohen - wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Das ist selten, aber bei schweren Fällen möglich. Die Räumpflicht ist eben keine Kleinigkeit.
Die gute Nachricht
All das können Sie vermeiden - indem Sie Ihre Räumpflicht erfüllen. Selbst oder durch einen professionellen Winterdienst wie uns. Wir dokumentieren jeden Einsatz, sodass Sie im Ernstfall nachweisen können, dass geräumt wurde.
Räumpflicht übertragen - geht das?
Ja, Sie können die Räumpflicht übertragen - aber es gibt wichtige Unterschiede je nachdem, an wen Sie übertragen:
An Mieter: Im Mietvertrag können Sie die Räumpflicht auf Mieter übertragen. Aber Achtung - die sogenannte Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Das heißt: Sie müssen regelmäßig prüfen, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt.
An Winterdienst: Wenn Sie einen professionellen Winterdienst beauftragen, geht die Verantwortung komplett an diesen über. Bei Unfällen haftet dann der Winterdienst - nicht Sie.
Deshalb ist ein professioneller Winterdienst die sicherste Lösung: Keine Kontrollpflicht, keine Haftung, keine Sorgen.
Übertragung an Mieter
- Räumpflicht geht auf Mieter über
- Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter
- Bei mangelnder Kontrolle haften Sie mit
Übertragung an Winterdienst
- Komplette Verantwortung geht über
- Keine Kontrollpflicht für Sie
- Winterdienst haftet bei Unfällen
Räumpflicht für Mieter und Vermieter

Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bei der Räumpflicht ist oft ein Streitthema. Hier die wichtigsten Regeln:
- Vermieter ist grundsätzlich verantwortlich
Ohne anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag liegt die Räumpflicht beim Vermieter.
- Übertragung muss klar geregelt sein
Die Räumpflicht kann nur wirksam übertragen werden, wenn das im Mietvertrag oder der Hausordnung eindeutig steht.
- Vermieter muss kontrollieren
Auch bei Übertragung muss der Vermieter stichprobenartig prüfen, ob geräumt wird.
- Kosten können umgelegt werden
Winterdienstkosten sind umlagefähig und können in der Nebenkostenabrechnung erscheinen.
Wir übernehmen Ihre Räumpflicht
Sie wollen sich nicht um die Räumpflicht kümmern müssen? Kein Problem - dafür sind wir da. Als professioneller Winterdienst in Gütersloh übernehmen wir Ihre komplette Räumpflicht.
Das bedeutet für Sie: Keine frühen Aufstehzeiten, keine Sorgen bei Schnee und Eis, kein Haftungsrisiko. Wir räumen zuverlässig und rechtzeitig - und dokumentieren jeden Einsatz.
Im Ernstfall können Sie nachweisen, dass Ihre Räumpflicht erfüllt wurde. Und wenn doch mal etwas passiert, haften wir - nicht Sie.
Unser Service für Sie:
- Räumung vor 7 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (Wochenende)
- Streuen bei Glätte mit zugelassenen Mitteln
- Wiederholung bei Dauerschneefall
- Dokumentation jedes Einsatzes
- Haftungsübernahme inklusive
- Faire Festpreise ohne versteckte Kosten
Häufige Fragen zur Räumpflicht
Wer ist für die Räumpflicht verantwortlich?
Grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Als Vermieter können Sie die Räumpflicht auf Mieter übertragen - die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen. Wenn Sie die Räumpflicht an einen Winterdienst wie uns übertragen, sind wir verantwortlich.
Gilt die Räumpflicht auch am Wochenende?
Ja, die Räumpflicht gilt jeden Tag - auch samstags, sonntags und an Feiertagen. An diesen Tagen ist die Frist allerdings oft später, in Gütersloh bis 9 Uhr statt 7 Uhr werktags.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
In Gütersloh muss ein Streifen von mindestens 1 Meter Breite geräumt werden. Bei schmalen Gehwegen die volle Breite. Wichtig ist, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können.
Muss ich auch bei leichtem Schneefall räumen?
Ja, sobald Schnee liegt oder es glatt ist, müssen Sie räumen und streuen. Es gibt keine Mindestmenge - auch bei wenig Schnee gilt die Räumpflicht.
Kann ich die Räumpflicht komplett abgeben?
Ja, Sie können einen Winterdienst wie uns beauftragen. Wir übernehmen dann Ihre Räumpflicht rechtssicher mit Dokumentation. Bei Unfällen haften wir, nicht Sie.
Räumpflicht erfüllen in ganz Gütersloh
Wir übernehmen Ihre Räumpflicht in allen Stadtteilen von Gütersloh - zuverlässig und rechtssicher:
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Überlassen Sie die Räumpflicht den Profis - wir kümmern uns um alles!