Haftung Winterdienst Gütersloh - Professioneller Service

Haftung Winterdienst Gütersloh - Risiken vermeiden

Jemand stürzt vor Ihrem Haus auf Glatteis - und Sie haben nicht geräumt. Das kann teuer werden. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, im schlimmsten Fall lebenslange Rente. Unser Winterdienst in Gütersloh schützt Sie vor diesem Risiko.

  • Haftungsrisiken verstehen und vermeiden
  • Professioneller Service mit Haftungsübernahme
  • Versicherter Winterdienst
  • Dokumentation für den Ernstfall
  • Rechtssicher durch den Winter

Die Haftung beim Winterdienst ist ein Thema, das viele unterschätzen. Ein Sturz auf glattem Gehweg - das passiert doch jeden Winter tausendfach. Aber wenn es vor Ihrem Haus passiert und Sie nicht geräumt haben, werden Sie zur Kasse gebeten.

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, haftet für die Folgen. Und diese Folgen können existenzbedrohend sein - vor allem bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen.

Haftung Winterdienst Gütersloh - Professioneller Service
1 / 6

Haftung Winterdienst in Gütersloh

In Gütersloh - wie überall in Deutschland - gilt die Verkehrssicherungspflicht. Als Anlieger müssen Sie dafür sorgen, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück sicher begehbar ist. Bei Schnee und Eis bedeutet das: Räumen und streuen.

Verletzen Sie diese Pflicht und jemand kommt zu Schaden, haften Sie nach § 823 BGB für die Folgen. Das ist keine theoretische Gefahr - deutsche Gerichte urteilen regelmäßig zu Gunsten der Geschädigten.

Die Haftung trifft Sie auch dann, wenn Sie die Räumpflicht übertragen haben - zum Beispiel an Mieter. Denn Sie behalten die Kontrollpflicht. Kontrollieren Sie nicht und es passiert etwas, haften Sie mit.

Verschuldenshaftung

Sie haften, wenn Sie schuldhaft Ihre Pflicht verletzt haben. Schuldhaft heißt: Sie hätten räumen können und haben es nicht getan.

Beweislastumkehr

Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass Sie geräumt haben. Ohne Dokumentation stehen Sie schlecht da - Aussage gegen Aussage.

Haftungsübertragung

Die sicherste Lösung: Professioneller Winterdienst mit Haftungsübernahme. Dann haftet der Dienstleister - nicht Sie.

Wer haftet bei Sturz auf glattem Gehweg?

Die Haftungsfrage bei Sturzunfällen auf glattem Gehweg ist komplex - aber grundsätzlich gilt:

1

Der Grundstückseigentümer

Als Eigentümer sind Sie grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig. Wenn Sie nicht räumen und jemand stürzt, haften Sie für die Folgen.

2

Der Vermieter

Auch wenn Sie die Räumpflicht auf Mieter übertragen haben - Sie behalten die Kontrollpflicht. Kontrollieren Sie nicht, haften Sie mit.

3

Der Mieter

Wenn die Räumpflicht wirksam auf ihn übertragen wurde und er nicht räumt, haftet er. Aber: Der Vermieter kann mithaften.

4

Der Winterdienst

Wenn ein professioneller Winterdienst beauftragt wurde und dieser nicht ordentlich räumt, haftet er - nicht der Auftraggeber.

5

Die Kommune

Für öffentliche Wege und Plätze haftet die Stadt. Aber: Die Räumpflicht für Gehwege wird auf Anlieger übertragen.

6

Mitverschulden

Der Gestürzte kann mitverschulden haben - zum Beispiel durch ungeeignetes Schuhwerk. Das mindert Ihren Schadensersatz, hebt ihn aber nicht auf.

Haftung für Eigentümer und Vermieter

Für Eigentümer und Vermieter gelten besondere Regeln bei der Haftung. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Eigentümer haften primär

    Als Eigentümer sind Sie der erste Ansprechpartner bei Haftungsfragen. Die Pflicht liegt bei Ihnen.

  • Übertragung schützt nicht vollständig

    Auch wenn Sie die Räumpflicht übertragen, bleiben Sie in der Verantwortung für Kontrolle und Organisation.

  • Organisationsverschulden

    Wenn Sie keine Vertretungsregelung haben und der zuständige Mieter ausfällt, haften Sie wegen Organisationsverschuldens.

  • Winterdienst als Lösung

    Bei Beauftragung eines professionellen Winterdienstes geht die Haftung komplett auf diesen über.

Haftungsschutz Winterdienst Gütersloh

Wie hoch kann der Schaden sein?

Die finanziellen Folgen eines Sturzunfalls können erheblich sein - je nach Schwere der Verletzung:

Leichte Verletzungen

500 - 5.000 Euro

  • Prellungen, Verstauchungen
  • Leichte Schürfwunden
  • Kurze Arbeitsunfähigkeit
  • Schmerzensgeld + Behandlungskosten

Mittlere Verletzungen

5.000 - 30.000 Euro

  • Knochenbrüche (Arm, Bein, Rippen)
  • Bänderrisse, Sehnenrisse
  • Längere Arbeitsunfähigkeit
  • Reha-Maßnahmen

Schwere Verletzungen

30.000 - 200.000+ Euro

  • Oberschenkelhalsbruch (häufig bei Senioren)
  • Wirbelsäulenverletzungen
  • Kopfverletzungen
  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Dauerfolgen

100.000+ Euro

  • Lebenslange Beeinträchtigungen
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Lebenslange Rentenzahlungen möglich

Das Risiko ist real

Deutsche Gerichte sprechen regelmäßig Schadensersatz in diesen Größenordnungen zu. Bei einem 75-jährigen Senior, der sich den Oberschenkelhals bricht und pflegebedürftig wird, können die Gesamtkosten leicht sechsstellig werden. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen.

Haftung vermeiden durch professionellen Winterdienst

Der sicherste Weg, Haftungsrisiken zu vermeiden, ist die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir nicht nur die Arbeit - sondern auch die Verantwortung.

Das bedeutet: Bei einem Unfall auf Ihrem Gehweg haften wir, nicht Sie. Vorausgesetzt, wir haben einen Fehler gemacht. Aber genau dafür sind wir versichert - und genau deshalb arbeiten wir sorgfältig.

Zusätzlich dokumentieren wir jeden Einsatz. Im Streitfall können wir - und damit auch Sie - nachweisen, dass ordnungsgemäß geräumt wurde. Das ist oft entscheidend.

Haftungsübergang

Mit Beauftragung geht die Verkehrssicherungspflicht auf uns über. Bei Unfällen haften wir - nicht Sie.

Versicherungsschutz

Wir sind umfassend haftpflichtversichert. Auch bei hohen Schadenssummen sind Sie geschützt.

Dokumentation

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Im Streitfall der beste Beweis, dass geräumt wurde.

Was passiert bei Versicherungsfällen?

Versicherter Winterdienst Gütersloh

Wenn es zu einem Unfall kommt und jemand Schadensersatz fordert, läuft es typischerweise so ab:

  1. 1
    Schadensmeldung

    Der Geschädigte meldet den Schaden - bei Ihnen oder direkt bei der Versicherung.

  2. 2
    Prüfung der Haftung

    Die Versicherung prüft, ob Sie tatsächlich haften - oder ob Ausschlüsse greifen.

  3. 3
    Beweisfragen

    Wer muss was beweisen? Hier ist Dokumentation entscheidend.

  4. 4
    Regulierung oder Prozess

    Die Versicherung reguliert den Schaden oder es kommt zum Rechtsstreit.

Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder Regress nehmen. Deshalb: Lieber Winterdienst beauftragen als Risiko eingehen.

Unsere Haftpflichtversicherung

Als professioneller Winterdienst sind wir umfassend haftpflichtversichert. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass auch bei hohen Schadenssummen reguliert werden kann.

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die im Rahmen unserer Winterdienst-Tätigkeit entstehen können - Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Das bedeutet für Sie: Wenn wir einen Fehler machen und jemand zu Schaden kommt, springt unsere Versicherung ein. Sie sind aus dem Schneider - im wahrsten Sinne des Wortes.

Unser Versicherungsschutz:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Personenschäden abgedeckt
  • Sachschäden abgedeckt
  • Vermögensschäden abgedeckt
  • Ausreichende Deckungssumme
  • Nachweis auf Anfrage

Häufige Fragen zur Haftung

Wer haftet wenn jemand auf meinem Gehweg stürzt?

Grundsätzlich Sie als Eigentümer oder Anlieger - wenn Sie Ihre Räum- und Streupflicht nicht erfüllt haben. Auch wenn Sie die Pflicht auf Mieter übertragen haben, können Sie mithaften wenn Sie nicht kontrolliert haben.

Schützt mich eine Haftpflichtversicherung?

Teilweise. Eine private Haftpflichtversicherung kann einspringen - aber nicht bei grober Fahrlässigkeit. Und die Prämien steigen nach einem Schadensfall. Besser: Gar nicht erst in die Situation kommen.

Wie beweise ich, dass ich geräumt habe?

Durch Dokumentation. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Art der Räumung. Noch besser: Beauftragen Sie einen Winterdienst, der jeden Einsatz dokumentiert. Im Streitfall ist das Gold wert.

Haftet der Winterdienst wenn er einen Fehler macht?

Ja, wenn Sie einen professionellen Winterdienst beauftragen, geht die Haftung auf diesen über. Bei Unfällen wegen mangelhafter Räumung haftet dann der Winterdienst - nicht Sie.

Gibt es eine Verjährungsfrist?

Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Aber: Die Frist beginnt erst, wenn der Geschädigte von Schaden und Verursacher erfährt. Bei Spätfolgen kann das Jahre dauern.

Haftungsschutz durch Winterdienst in ganz Gütersloh

Wir übernehmen Ihre Verkehrssicherungspflicht in allen Stadtteilen von Gütersloh - mit vollem Haftungsschutz:

MitteAvenweddeFriedrichsdorfIsselhorstSpexardNordhornBlankenhagenKattenstrothSundernPavenstädtEbbeslohNiehorstHollenDalkeGütersloh-Nord

Haftung Winterdienst Gütersloh

Versichert - Dokumentiert - Rechtssicher

Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken - überlassen Sie den Winterdienst den Profis!

Unsere Leistungen

Professionelle Gartenpflege und Hausmeisterservice in Bielefeld und Umgebung