
Gehweg räumen Gütersloh - Ihre Pflicht, unser Service
Der Gehweg vor Ihrem Haus - Ihre Verantwortung. Bei Schnee und Eis müssen Sie räumen. Aber wer hat morgens Zeit dafür? Wir räumen Ihren Gehweg in Gütersloh rechtzeitig und zuverlässig.
- Räumung garantiert vor 7:00 Uhr
- Mindestens 1,50 m Breite - wie vorgeschrieben
- Dokumentation für Ihre Rechtssicherheit
- Bei Dauerschnee: mehrfache Räumung
- Auch Sonn- und Feiertage
Der Gehweg vor Ihrem Haus gehört zwar der Stadt - aber räumen müssen Sie. So will es das Gesetz. In Gütersloh gilt: Werktags bis 7 Uhr, sonntags bis 9 Uhr muss der Bürgersteig schneefrei und gestreut sein. Wer das versäumt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet auch, wenn jemand stürzt.
Wir nehmen Ihnen diese lästige und zeitraubende Pflicht ab. Während Sie noch schlafen oder gemütlich frühstücken, haben wir Ihren Gehweg bereits geräumt und gestreut. Pünktlich, gründlich und dokumentiert.

Gehweg räumen in Gütersloh
Die Gehwegräumung ist die Kernpflicht jedes Anliegers in Gütersloh. Egal ob Hausbesitzer oder Mieter (wenn im Mietvertrag übertragen) - Sie sind verantwortlich dafür, dass Fußgänger sicher an Ihrem Grundstück vorbeikommen.
Das klingt einfach, ist im Alltag aber eine echte Belastung: Früh aufstehen, bei Kälte und Dunkelheit arbeiten, bei Dauerschneefall mehrfach am Tag raus. Und wer beruflich unterwegs ist oder verreist, steht vor einem echten Problem.
Unser Gehweg-Räumservice löst dieses Problem. Wir überwachen das Wetter, planen unsere Routen und sind rechtzeitig vor Ort - ohne dass Sie einen Finger rühren müssen. Tag für Tag, den ganzen Winter lang.
Rechtliche Sicherheit
Unsere dokumentierte Räumung ist Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Im Streitfall unbezahlbar.
Zeitgewinn
Keine frühen Aufstehzeiten, keine Unterbrechungen am Tag. Nutzen Sie Ihre Zeit für wichtigere Dinge.
Gesundheitsschutz
Schneeschippen ist anstrengend und bei Glätte gefährlich. Schonen Sie Ihren Rücken und vermeiden Sie Unfallrisiken.
Pflicht zum Gehweg räumen
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Gütersloh regelt genau, wann und wie der Gehweg zu räumen ist:
Räumzeiten
- Werktags: bis 7:00 Uhr morgens
- Sonn- und Feiertags: bis 9:00 Uhr morgens
- Räumpflicht endet: um 20:00 Uhr abends
- Bei Dauerschnee: wiederholte Räumung erforderlich
Räumbreite und -art
- Mindestbreite: 1,50 Meter
- Schmale Gehwege: in voller Breite
- Streupflicht: bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln
- Schnee lagern: am Gehwegrand, nicht auf Fahrbahn
Bis wann muss geräumt sein?
Werktags
Montag bis Samstag muss Ihr Gehweg bis 7 Uhr morgens geräumt und gestreut sein.
Sonn- & Feiertage
An Sonntagen und Feiertagen haben Sie etwas mehr Zeit - bis 9 Uhr muss geräumt sein.
Räumpflicht-Ende
Nach 20 Uhr müssen Sie nicht mehr räumen - aber Schnee vom nächsten Tag wartet schon.
Wichtig bei Dauerschneefall
Schneit es den ganzen Tag durch, müssen Sie wiederholt räumen. Die einmalige Räumung am Morgen reicht dann nicht aus. Mit unserem Winterdienst-Abo kommen wir bei Bedarf mehrfach - ohne Zusatzkosten.
Wie breit muss geräumt werden?
Die Mindestbreite des geräumten Streifens ist gesetzlich vorgeschrieben: 1,50 Meter. Das entspricht der Breite, die zwei Fußgänger brauchen, um aneinander vorbeizugehen.
Bei schmalen Gehwegen, die weniger als 1,50 Meter breit sind, müssen Sie den kompletten Gehweg räumen. An Bushaltestellen und anderen wichtigen Stellen können erweiterte Pflichten gelten.
Wir räumen grundsätzlich mindestens die vorgeschriebene Breite - oft mehr, wenn es die Situation erfordert. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Räumbreite auf einen Blick
Gehweg räumen und streuen
Unser Räumprozess ist eingespielt und effizient. Wir arbeiten nach einem klaren System, das sicherstellt, dass Ihr Gehweg rechtzeitig und gründlich geräumt wird:
Wetterüberwachung
Wir beobachten die Wetterlage und planen vorausschauend. Bei Schneeankündigung sind wir vorbereitet.
Früher Einsatzbeginn
Unsere Teams starten ab 4:00 Uhr morgens, damit Ihr Gehweg vor 7:00 Uhr fertig ist.
Gründliche Räumung
Mindestens 1,50 m Breite, sauber bis auf den Belag, Schnee ordentlich am Rand gelagert.
Streuen bei Glätte
Nach dem Räumen streuen wir mit umweltschonendem Granulat gegen Glätte.
Dokumentation
Jeder Einsatz wird mit Zeit und durchgeführten Arbeiten protokolliert.
Gütersloher Stadtteile die wir bedienen
Und alle weiteren Stadtteile - fragen Sie uns!
Wer haftet bei Unfällen?
Als Anlieger sind Sie für die Verkehrssicherheit des Gehwegs vor Ihrem Haus verantwortlich. Stürzt jemand auf nicht geräumtem Gehweg, haften Sie für alle Folgeschäden.
Das kann teuer werden: Arztkosten, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation, Verdienstausfall, Schmerzensgeld. Bei schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden kann das schnell sechsstellige Beträge bedeuten.
Mit unserem dokumentierten Winterdienst können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Das schützt Sie im Haftungsfall.
Achtung: Haftungsrisiko!
Stürzt ein Fußgänger auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, haften Sie für alle Folgen: Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, im schlimmsten Fall lebenslange Rente. Ein einziger Unfall kann Sie finanziell ruinieren. Mit professionellem Winterdienst und Dokumentation sind Sie geschützt.
Gehweg räumen - Kosten
Transparente Preise für die Gehwegräumung in Gütersloh - ohne versteckte Kosten:
Nur Gehweg
Basispaket
Pro Einsatz - Räumung und Streuen des öffentlichen Gehwegs vor Ihrem Grundstück.
- Gehweg in voller Länge
- Mind. 1,50 m Breite
- Streugut inklusive
Saisonvertrag Gehweg
Rundum sorglos
Festpreis für die ganze Saison - egal wie oft es schneit. Maximale Sicherheit.
- Unbegrenzte Einsätze
- Dokumentation inklusive
- Kein Kostenrisiko
Kombi-Paket
Gehweg + Einfahrt
Saisonvertrag für Gehweg und Einfahrt zusammen - günstiger als Einzelbuchung.
- Gehweg + Einfahrt
- Kombinationsrabatt
- Ein Ansprechpartner
Preis hängt von der Gehweglänge ab
Die genannten Preise sind Richtwerte für durchschnittliche Einfamilienhäuser. Bei längeren Gehwegstrecken (Eckgrundstücke, Mehrfamilienhäuser) erstellen wir ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an - die Beratung ist kostenlos!
Häufige Fragen zum Gehweg räumen
Bis wann muss der Gehweg in Gütersloh geräumt sein?
Laut Gütersloher Straßenreinigungssatzung muss der Gehweg werktags bis 7:00 Uhr morgens geräumt und gestreut sein. An Sonn- und Feiertagen gilt 9:00 Uhr als Frist. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden.
Wie breit muss der geräumte Streifen sein?
In Gütersloh muss ein Streifen von mindestens 1,50 Meter Breite geräumt werden, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Bei schmalen Gehwegen die volle Breite. An Bushaltestellen gelten erweiterte Pflichten.
Was passiert, wenn ich den Gehweg nicht räume?
Bei Verstoß gegen die Räumpflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Schwerwiegender: Wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt, haften Sie für Schäden - das kann schnell mehrere tausend Euro kosten, bei schweren Verletzungen auch mehr.
Kann ich die Räumpflicht auf einen Dienstleister übertragen?
Ja, Sie können die Durchführung der Räumpflicht an uns übertragen. Die Grundverantwortung bleibt zwar bei Ihnen, aber mit unserer dokumentierten Räumung können Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Räumen Sie auch bei leichtem Schneefall?
Ja, wir räumen auch bei geringen Schneemengen. Schon wenige Zentimeter Schnee oder eine dünne Eisschicht können zur Rutschgefahr werden. Unsere Wetterüberwachung entscheidet, wann ein Einsatz nötig ist - Sie müssen sich um nichts kümmern.
Gehweg räumen in Gütersloh
Pünktlich vor 7 Uhr - Dokumentiert - Rechtssicher - Professionell
Überlassen Sie das frühe Aufstehen uns - wir räumen Ihren Gehweg!