Winterdienst Pflicht Vermieter Bielefeld - Professioneller Service

Winterdienst Pflicht Vermieter Bielefeld - Das müssen Sie wissen

Als Vermieter haben Sie Winterdienst-Pflicht - auch wenn Sie die Räumung an Mieter übertragen. Die Kontrollpflicht bleibt. Und wenn jemand stürzt, wird es teuer. Wir übernehmen die Pflicht rechtssicher für Sie.

  • Alle Pflichten für Vermieter erklärt
  • Haftungsrisiken verstehen und vermeiden
  • Kosten rechtssicher auf Mieter umlegen
  • Dokumentation für den Ernstfall
  • Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner

Als Vermieter in Bielefeld tragen Sie die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück. Das gilt auch im Winter - Gehwege, Zugänge und Treppen müssen von Schnee und Eis befreit werden.

Das Problem: Sie können nicht überall gleichzeitig sein. Vielleicht wohnen Sie gar nicht in der Nähe Ihrer Mietobjekte. Trotzdem haften Sie, wenn etwas passiert. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen - ohne selbst zur Schneeschaufel greifen zu müssen.

Winterdienst Pflicht Vermieter Bielefeld - Professioneller Service
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Winterdienst Pflicht für Vermieter in Bielefeld

Die Winterdienst-Pflicht für Vermieter in Bielefeld ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie dafür verantwortlich, dass niemand auf Ihrem Grund zu Schaden kommt.

Das betrifft den Gehweg vor dem Grundstück, alle Zugänge zum Haus, Treppen, Parkplätze und gemeinsam genutzte Flächen. Bei Schnee und Eis müssen diese Bereiche geräumt und gestreut werden - rechtzeitig und regelmäßig.

Als Vermieter können Sie diese Pflicht delegieren - an Mieter per Mietvertrag oder an einen Winterdienst. Aber: Die grundsätzliche Verantwortung bleibt bei Ihnen. Sie müssen sicherstellen, dass tatsächlich geräumt wird.

Gehwege und Zugänge

Der öffentliche Gehweg vor Ihrem Mietobjekt und alle Wege zu den Hauseingängen müssen frei sein.

Treppen und Eingänge

Außentreppen und Eingangsbereiche - hier passieren die meisten Unfälle. Besonders sorgfältig räumen und streuen.

Parkplätze und Hofflächen

Wenn zum Mietobjekt Stellplätze oder Hofflächen gehören, müssen auch diese verkehrssicher sein.

Was muss der Vermieter tun?

Als Vermieter haben Sie konkrete Pflichten beim Winterdienst - hier die wichtigsten:

1

Räumung organisieren

Sie müssen dafür sorgen, dass geräumt wird - ob Sie es selbst tun, Mieter beauftragen oder einen Winterdienst engagieren.

2

Streumittel bereitstellen

Wenn Mieter räumen sollen, müssen Sie Streumittel und Werkzeug zur Verfügung stellen - oder dafür sorgen, dass diese vorhanden sind.

3

Kontrollieren

Auch wenn Sie delegiert haben: Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird. Die Kontrollpflicht bleibt.

4

Dokumentieren

Im Schadensfall müssen Sie beweisen können, dass geräumt wurde. Führen Sie Aufzeichnungen oder lassen Sie dokumentieren.

5

Vertretung regeln

Was passiert, wenn der zuständige Mieter krank oder im Urlaub ist? Sie brauchen einen Plan B - sonst haften Sie.

6

Uhrzeiten einhalten

In Bielefeld: Werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertage bis 9 Uhr. Wer zu spät räumt, verletzt seine Pflicht.

Kann der Vermieter die Pflicht übertragen?

Ja, Sie können die Winterdienst-Pflicht übertragen - aber mit wichtigen Einschränkungen:

Übertragung an Mieter: Möglich per Mietvertrag oder Hausordnung. Die Klausel muss klar und eindeutig sein. Aber: Sie behalten die Kontrollpflicht und haften mit, wenn Sie nicht kontrollieren.

Übertragung an Winterdienst: Die sicherste Lösung. Ein professioneller Winterdienst übernimmt die komplette Verantwortung. Bei Unfällen haftet der Dienstleister - nicht Sie.

Übertragung an Hausmeister: Möglich, aber Sie als Arbeitgeber haften für Fehler Ihres Angestellten. Besser: Externen Winterdienst beauftragen.

Übertragung an Mieter

  • Räumpflicht geht auf Mieter über
  • Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter
  • Mithaftung bei mangelnder Kontrolle
  • Problem bei Urlaub/Krankheit des Mieters

Übertragung an Winterdienst

  • Komplette Verantwortung geht über
  • Keine Kontrollpflicht für Sie
  • Winterdienst haftet bei Unfällen
  • Professionelle Dokumentation

Haftung des Vermieters bei Unfällen

Die Haftungsfrage ist der kritische Punkt für Vermieter. Wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Grundstück stürzt, kann das teuer werden:

Direkte Haftung

Wenn Sie selbst für den Winterdienst zuständig sind und nicht räumen, haften Sie direkt für alle Schäden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, bei Dauerfolgen sogar lebenslange Rente.

Das können schnell fünfstellige Beträge werden - bei schweren Verletzungen auch sechsstellig.

Mithaftung trotz Übertragung

Auch wenn Sie die Räumpflicht auf Mieter übertragen haben, können Sie mithaften - wenn Sie Ihre Kontrollpflicht verletzt haben. Gerichte prüfen: Hat der Vermieter kontrolliert, ob geräumt wurde?

Ohne Nachweis der Kontrolle haften Sie anteilig oder sogar vollständig.

Organisationsverschulden

Wenn Sie keinen Plan B haben und der zuständige Mieter ausfällt (Urlaub, Krankheit), haften Sie wegen Organisationsverschuldens. Sie hätten eine Vertretung organisieren müssen.

Viele Vermieter unterschätzen diesen Punkt - bis es zu spät ist.

Haftungsfreiheit durch Winterdienst

Wenn Sie einen professionellen Winterdienst beauftragen, geht die Haftung auf diesen über. Bei Unfällen haftet der Winterdienst - Sie sind raus.

Das ist der sicherste Weg für Vermieter, sich vor Haftungsrisiken zu schützen.

Kosten auf Mieter umlegen

Gute Nachrichten: Die Kosten für einen professionellen Winterdienst sind umlagefähige Betriebskosten. Sie können sie in der Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen.

Voraussetzung: Im Mietvertrag muss vereinbart sein, dass Betriebskosten umgelegt werden. Die meisten Standardmietverträge enthalten diese Klausel.

Verteilung: Die Kosten werden üblicherweise nach Wohnfläche oder Anzahl der Wohneinheiten auf die Mieter verteilt.

Unser Vorteil: Wir erstellen saubere Rechnungen, die Sie direkt für die Nebenkostenabrechnung verwenden können. Keine Diskussionen mit Mietern wegen unklarer Belege.

Räumpflicht Vermieter Bielefeld

Vermieter-Pflicht erfüllen lassen

Als Vermieter haben Sie genug zu tun - Winterdienst muss nicht auch noch Ihr Problem sein. Lassen Sie uns Ihre Pflicht erfüllen. Professionell, zuverlässig, rechtssicher.

Wir betreuen Mietobjekte in ganz Bielefeld - vom einzelnen Mehrfamilienhaus bis zum Portfolio mit vielen Objekten. Ein Ansprechpartner für alles, eine Rechnung am Ende.

Für Vermieter bieten wir besondere Konditionen bei mehreren Objekten. Sprechen Sie uns an - wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Unser Service für Vermieter:

  • Komplette Übernahme der Winterdienst-Pflicht
  • Alle Objekte aus einer Hand
  • Haftungsübernahme inklusive
  • Dokumentation für Ihre Unterlagen
  • Rechnungen für die Nebenkostenabrechnung
  • Sonderkonditionen ab 3 Objekten

Dokumentation für Vermieter

Winterdienst Mietobjekt Bielefeld

Dokumentation ist für Vermieter besonders wichtig. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Pflicht erfüllt wurde. Ohne Nachweis stehen Sie schlecht da.

Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und durchgeführten Arbeiten. Diese Dokumentation erhalten Sie regelmäßig oder auf Anfrage - für Ihre Unterlagen und für den Fall der Fälle.

Unsere Dokumentation enthält:

  • Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes
  • Art der durchgeführten Arbeiten
  • Wetterbedingungen
  • Eingesetzte Streumittel
  • Name des ausführenden Mitarbeiters

Häufige Fragen für Vermieter

Muss ich als Vermieter selbst räumen?

Nicht unbedingt selbst - aber Sie sind verantwortlich dafür, dass geräumt wird. Sie können die Räumpflicht auf Mieter übertragen oder einen Winterdienst beauftragen. Die Verantwortung bleibt aber letztlich bei Ihnen.

Kann ich die Winterdienstkosten auf Mieter umlegen?

Ja, Winterdienstkosten sind umlagefähige Betriebskosten. Sie können die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen - vorausgesetzt, das ist im Mietvertrag vereinbart.

Was passiert wenn mein Mieter nicht räumt?

Wenn Sie die Räumpflicht auf den Mieter übertragen haben und dieser nicht räumt, haften Sie trotzdem mit - wegen Verletzung Ihrer Kontrollpflicht. Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob geräumt wird.

Brauche ich eine Dokumentation?

Dringend empfohlen. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen können, dass geräumt wurde. Ohne Dokumentation stehen Sie im Zweifel schlecht da. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit.

Für wie viele Objekte können Sie den Winterdienst übernehmen?

Für beliebig viele. Ob Sie ein Mehrfamilienhaus haben oder zehn Mietobjekte in Bielefeld - wir betreuen alle Ihre Immobilien. Ein Ansprechpartner, eine Rechnung, alle Objekte versorgt.

Winterdienst für Vermieter in ganz Bielefeld

Wir betreuen Mietobjekte in allen Stadtteilen von Bielefeld - zuverlässig und mit Haftungsübernahme:

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