Streupflicht Bielefeld - Professioneller Streudienst

Streupflicht Bielefeld - Was Sie wissen müssen

Glatteis auf dem Gehweg - und Sie müssen streuen. Aber mit was? Salz ist in Bielefeld oft verboten. Und wann genau muss gestreut werden? Wir erklären die Regeln - und übernehmen gerne für Sie.

  • Alle Regeln zur Streupflicht erklärt
  • Erlaubte und verbotene Streumittel
  • Konsequenzen bei Verstoß vermeiden
  • Streupflicht rechtssicher übertragen
  • Mit Dokumentation für den Ernstfall

Die Streupflicht in Bielefeld ist Teil der Verkehrssicherungspflicht. Bei Glätte müssen Sie dafür sorgen, dass niemand auf Ihrem Gehweg ausrutscht. Das klingt einfach - aber es gibt einige Regeln zu beachten.

Nicht jedes Streumittel ist erlaubt, nicht jede Uhrzeit ist relevant, und die Konsequenzen bei Verstoß können empfindlich sein. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Streupflicht in Bielefeld.

Streupflicht Bielefeld - Professioneller Streudienst
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Streupflicht in Bielefeld - Die Regeln

Die Streupflicht in Bielefeld ist in der städtischen Straßenreinigungssatzung geregelt. Als Anlieger müssen Sie bei Glätte den Gehweg vor Ihrem Grundstück streuen - so dass Fußgänger sicher passieren können.

Die Streupflicht gilt nicht nur bei Schnee, sondern bei jeder Art von Glätte: Eis, Reif, überfrierende Nässe, auch nach dem Tauen wenn es wieder friert. Immer wenn der Gehweg rutschig werden könnte.

Wichtig: Streuen allein reicht nicht immer. Wenn Schnee liegt, muss zuerst geräumt und dann gestreut werden. Streuen auf Schnee bringt wenig - das Streugut versinkt und wirkt nicht.

Bei Glätte streuen

Immer wenn der Gehweg glatt ist oder werden könnte. Auch vorbeugend bei angekündigtem Frost oder Blitzeis.

Nach dem Räumen

Nach dem Schneeräumen muss gestreut werden - der Boden darunter kann noch glatt sein.

Wiederholung

Wenn das Streugut abgetragen wird oder es erneut friert, muss nachgestreut werden. Die Pflicht ist fortlaufend.

Wann muss gestreut werden?

Die Streupflicht in Bielefeld gilt zu bestimmten Uhrzeiten - außerhalb dieser Zeiten müssen Sie nicht streuen:

Werktags (Mo-Sa)

Die Streupflicht gilt von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Sonn- und Feiertage

Die Streupflicht gilt von 9:00 bis 20:00 Uhr.

Das bedeutet: Wenn es um 6 Uhr morgens glatt wird, müssen Sie bis 7 Uhr gestreut haben. Wird es nach 20 Uhr glatt, müssen Sie erst am nächsten Morgen streuen.

Aber Vorsicht: Wenn tagsüber Glätte entsteht, müssen Sie zeitnah reagieren - nicht erst Stunden später. Bei Blitzeis zum Beispiel muss sofort gehandelt werden.

Streupflicht erfüllen Bielefeld

Was darf gestreut werden?

In Bielefeld gibt es klare Regeln, welche Streumittel erlaubt sind - und welche nicht:

Erlaubte Streumittel

  • Sand

    Günstig und umweltfreundlich, muss aber gefegt werden

  • Splitt

    Guter Grip, auch bei starker Glätte wirksam

  • Granulat

    Spezielles Streugranulat, oft wiederverwendbar

  • Asche

    Klassisches Hausmittel, wirkt abstumpfend

Eingeschränkt oder verboten

  • Streusalz

    Auf Gehwegen verboten - schädigt Bäume und Grundwasser

  • Auftausalz

    Nur bei extremer Glätte (Blitzeis) ausnahmsweise erlaubt

  • Salz-Sand-Gemisch

    Auch Mischungen mit Salz sind eingeschränkt

Ausnahme: Bei extremer Glätte wie Blitzeis kann Salz ausnahmsweise verwendet werden - aber nur in diesem Notfall.

Wir verwenden die richtigen Mittel

Als professioneller Winterdienst wissen wir genau, welche Streumittel in Bielefeld erlaubt sind. Wir verwenden umweltverträgliche Materialien, die wirksam sind und den Vorschriften entsprechen.

Streupflicht bei Glatteis

Glatteis ist der kritischste Fall für die Streupflicht. Hier müssen Sie besonders schnell handeln - denn bei Glatteis ist die Sturzgefahr am höchsten.

Glatteis entsteht oft plötzlich: überfrierende Nässe, Blitzeis nach Regen bei Minusgraden, oder morgens durch Reifbildung. In diesen Situationen müssen Sie sofort streuen - nicht erst in einer Stunde.

Bei Blitzeis - wenn Regen auf gefrorenen Boden trifft und sofort zu einer spiegelglatten Eisschicht wird - ist die Situation besonders gefährlich. Hier dürfen ausnahmsweise auch Auftaumittel verwendet werden.

Wichtig: Beobachten Sie das Wetter. Wenn Frost angekündigt ist und es vorher geregnet hat, sollten Sie vorsorglich streuen - bevor das Glatteis entsteht.

Blitzeis

Die gefährlichste Situation. Regen gefriert sofort zu Eis. Hier ist schnelles Handeln lebenswichtig - und Salz ausnahmsweise erlaubt.

Überfrierende Nässe

Wenn Pfützen oder nasse Stellen über Nacht gefrieren. Oft nicht sofort sichtbar - deshalb vorbeugend streuen.

Reifglätte

Morgendlicher Reif kann rutschig sein. Besonders auf Treppen und Schrägen gefährlich. Streuen hilft sofort.

Verstoß gegen Streupflicht - Konsequenzen

Wer die Streupflicht nicht erfüllt, riskiert ernste Konsequenzen - rechtlich und finanziell:

Bußgeld

Bei Verstoß gegen die Streupflicht droht ein Bußgeld - auch wenn niemand zu Schaden kommt. In Bielefeld mehrere hundert Euro.

Schmerzensgeld

Wenn jemand auf Ihrem nicht gestreuten Gehweg stürzt, müssen Sie Schmerzensgeld zahlen. Bei schweren Verletzungen schnell vierstellig.

Behandlungskosten

Arztkosten, Krankenhaus, Reha - bei einem Sturz auf Ihrem Gehweg müssen Sie diese Kosten möglicherweise tragen.

Dauerrente

Bei bleibenden Schäden können Sie zu lebenslangen Rentenzahlungen verpflichtet werden. Das kann existenzbedrohend sein.

So schützen Sie sich

Erfüllen Sie Ihre Streupflicht - selbst oder durch einen Winterdienst wie uns. Wir dokumentieren jeden Einsatz, sodass Sie im Ernstfall nachweisen können, dass gestreut wurde. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Streupflicht übertragen

Winterdienst Streupflicht Bielefeld

Ja, Sie können die Streupflicht übertragen. Aber es gibt wichtige Unterschiede:

  • An Mieter

    Möglich per Mietvertrag - aber Sie behalten die Kontrollpflicht und haften bei mangelnder Überwachung mit.

  • An Winterdienst

    Komplette Verantwortung geht über. Keine Kontrollpflicht für Sie, volle Haftungsübernahme durch den Dienstleister.

  • An Hausmeister

    Bei angestellten Hausmeistern bleibt die Haftung oft beim Arbeitgeber - also bei Ihnen als Eigentümer.

Die sicherste Lösung ist ein professioneller Winterdienst. Wir übernehmen die komplette Streupflicht mit Haftung und Dokumentation.

Wir übernehmen Ihre Streupflicht

Sie wollen nicht ständig das Wetter beobachten und bei Glätte raus müssen? Überlassen Sie das uns. Als professioneller Winterdienst in Bielefeld übernehmen wir Ihre komplette Streupflicht.

Wir beobachten das Wetter, sind bei Glätte automatisch unterwegs und streuen rechtzeitig. Sie müssen sich um nichts kümmern - und sind trotzdem auf der sicheren Seite.

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Im Ernstfall können Sie nachweisen, dass gestreut wurde. Und falls doch mal etwas passiert - wir haften, nicht Sie.

Unser Streudienst:

  • Streuen bei jeder Art von Glätte
  • Mit erlaubten, wirksamen Streumitteln
  • Rechtzeitig vor den Pflichtzeiten
  • Nachstreuen bei Bedarf inklusive
  • Dokumentation jedes Einsatzes
  • Haftungsübernahme inklusive

Häufige Fragen zur Streupflicht

Wann muss ich streuen?

Immer wenn es glatt ist oder Glatteis droht. Das gilt auch bei Reif, überfrierender Nässe oder nach dem Räumen von Schnee. Die Streupflicht besteht werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

Ist Salz in Bielefeld erlaubt?

Nur eingeschränkt. Auf öffentlichen Gehwegen ist Streusalz in Bielefeld grundsätzlich verboten - außer bei extremer Glätte wie Blitzeis. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat.

Was passiert wenn ich nicht streue?

Bei Verstoß gegen die Streupflicht droht ein Bußgeld. Noch schlimmer: Wenn jemand auf Ihrem nicht gestreuten Gehweg stürzt, haften Sie für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und eventuell Verdienstausfall.

Muss ich nach dem Räumen auch streuen?

Ja, in den meisten Fällen. Nach dem Räumen kann der Boden noch glatt sein - festgetretener Schnee oder Eis darunter. Deshalb gehört Streuen fast immer zum Räumen dazu.

Kann ich die Streupflicht abgeben?

Ja, Sie können einen Winterdienst wie uns beauftragen. Wir übernehmen dann Ihre Streupflicht komplett - mit Haftungsübernahme und Dokumentation. Bei Unfällen haften wir, nicht Sie.

Streupflicht erfüllen in ganz Bielefeld

Wir übernehmen Ihre Streupflicht in allen Stadtteilen von Bielefeld - zuverlässig und mit den richtigen Streumitteln:

MitteBrackwedeGadderbaumSenneStieghorstSennestadtDornbergJöllenbeckHeepenSchildescheBabenhausenSiekerOldentrupHillegossenUbbedissen

Streupflicht in Bielefeld

Rechtssicher - Mit erlaubten Streumitteln - Dokumentiert

Überlassen Sie die Streupflicht den Profis - wir streuen rechtzeitig und richtig!

Unsere Leistungen

Professionelle Gartenpflege und Hausmeisterservice in Bielefeld und Umgebung