
Winterdienst Pflicht Vermieter Steinhagen - Das müssen Sie wissen
Als Vermieter haben Sie Winterdienst-Pflicht - auch wenn Sie die Räumung an Mieter übertragen. Die Kontrollpflicht bleibt. Und wenn jemand stürzt, wirds teuer. Wir übernehmen die Pflicht rechtssicher für Sie.
- Pflicht rechtssicher erfüllen
- Haftungsschutz für Vermieter
- Dokumentation inklusive
- Kosten umlagefähig
- Mehrere Objekte möglich
Als Vermieter in Steinhagen tragen Sie besondere Verantwortung. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei Ihnen - nicht bei Ihren Mietern. Auch wenn Sie die Räumung delegieren, bleiben Sie in der Haftung.
Das ist vielen Vermietern nicht bewusst. Sie denken, mit einer Klausel im Mietvertrag sei alles erledigt. Aber so einfach ist es nicht. Die Kontrollpflicht bleibt, und bei Unfällen wird schnell nach dem Vermieter gesucht.

Winterdienst Pflicht für Vermieter in Steinhagen
Die Winterdienst Pflicht für Vermieter in Steinhagen ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde. Als Grundstückseigentümer sind Sie für den Gehweg vor Ihrem Mietobjekt verantwortlich.
Das gilt für alle Arten von Mietobjekten: Mehrfamilienhäuser, Doppelhaushälften, vermietete Einfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien. Überall wo Sie Vermieter sind, haben Sie die Pflicht.
Die Pflicht umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte. Und zwar rechtzeitig - an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Dauerschnee tagsüber muss wiederholt geräumt werden.
Gesetzliche Grundlage
Straßenreinigungssatzung Steinhagen plus BGB-Verkehrssicherungspflicht.
Betroffene Objekte
Alle Mietobjekte: Wohnungen, Häuser, Gewerbe, auch unbebaute Grundstücke.
Zeitvorgaben
Werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertage bis 9 Uhr, bis 20 Uhr abends.
Was muss der Vermieter tun?
Als Vermieter haben Sie mehrere Optionen. Sie können selbst räumen, die Pflicht auf Mieter übertragen oder einen professionellen Winterdienst beauftragen. Aber egal was Sie wählen: Die Verantwortung bleibt.
Wenn Sie die Räumung an Mieter delegieren, brauchen Sie eine klare Vereinbarung. Im Mietvertrag oder in der Hausordnung muss genau stehen, wer wann räumen muss.
Aber das reicht nicht. Sie müssen auch kontrollieren, ob die Mieter ihrer Pflicht nachkommen. Tun Sie das nicht und es passiert ein Unfall, haften Sie mit.
Die sicherste Variante ist ein professioneller Winterdienst. Hier übertragen Sie die komplette Pflicht an uns. Wir räumen zuverlässig, dokumentieren alles und Sie sind aus der Haftung raus.
Ihre Optionen als Vermieter
Selbst räumen
Aufwändig, besonders bei mehreren Objekten oder weiter Entfernung
Auf Mieter übertragen
Kontrollpflicht bleibt, Haftungsrisiko bei mangelnder Kontrolle
Winterdienst beauftragen
Komplette Pflichtübertragung, Dokumentation, umlagefähig
Kann der Vermieter die Pflicht übertragen?
Ja, grundsätzlich können Sie die Räumpflicht auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen. Aber es gibt wichtige Unterschiede, die Sie kennen sollten.
Bei der Übertragung auf Mieter bleibt eine sogenannte Sekundärhaftung bei Ihnen. Das bedeutet: Wenn der Mieter nicht räumt und Sie nicht kontrollieren, haften Sie mit. Das hat der BGH mehrfach bestätigt.
Außerdem muss die Übertragung zumutbar sein. Ein 80-jähriger Mieter kann nicht zum Schneeschippen verpflichtet werden. Bei Krankheit oder Urlaub muss eine Vertretung geregelt sein.
Anders bei einem professionellen Winterdienst: Hier geht die Pflicht komplett über. Sie müssen nicht kontrollieren, die Dokumentation ist unser Job. Das ist die rechtssichere Lösung.
Übertragung auf Mieter
- Schriftliche Vereinbarung erforderlich
- Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter
- Muss für Mieter zumutbar sein
- Sekundärhaftung möglich
Übertragung auf Winterdienst
- Komplette Pflichtübernahme
- Keine Kontrollpflicht für Sie
- Dokumentation als Nachweis
- Kosten umlagefähig
Haftung des Vermieters bei Unfällen
Wenn auf dem Gehweg vor Ihrem Mietobjekt jemand stürzt, wird schnell nach dem Verantwortlichen gesucht. Und als Vermieter stehen Sie ganz oben auf der Liste.
Auch wenn Sie die Räumpflicht auf Mieter übertragen haben, können Sie haftbar gemacht werden. Die Gerichte prüfen dann: Hat der Vermieter kontrolliert? Hat er eingeschritten, wenn der Mieter nicht geräumt hat?
Die Schadensersatzforderungen können erheblich sein. Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall - alles zusammen schnell mehrere tausend Euro. Bei schweren Verletzungen noch deutlich mehr.
Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Können Sie nicht nachweisen, dass geräumt wurde, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Haftungsrisiken für Vermieter
Schadensersatz
Haftung für alle Unfallfolgen - auch wenn Mieter räumen sollte
Schmerzensgeld
Bei Verletzungen können hohe Summen fällig werden
Versicherungsausfall
Versicherung zahlt nur bei nachgewiesener Sorgfalt
Imageschaden
Unfall im Mietobjekt spricht sich rum
Kosten auf Mieter umlegen
Die gute Nachricht: Die Kosten für einen professionellen Winterdienst können Sie auf Ihre Mieter umlegen. Das ist rechtlich eindeutig geregelt.
Winterdienstkosten gehören zu den Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung. Sie werden in der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt.
Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde. Bei den meisten Mietverträgen ist das der Fall - entweder durch Bezug auf die Betriebskostenverordnung oder durch ausdrückliche Nennung.
Für Sie als Vermieter heißt das: Der Winterdienst kostet Sie effektiv nichts. Sie haben die Rechtssicherheit, die Dokumentation und den Haftungsschutz - und die Kosten tragen die Mieter.
Kostenbeispiel Umlagefähigkeit
Monatliche Winterdienstkosten
100 Euro
Beispiel: 4 Mietparteien
25 Euro pro Partei
Ihre effektiven Kosten
0 Euro
Umlagefähig nach BetrKV
Jährliche Abrechnung möglich
Vermieter-Pflicht erfüllen lassen
Als Vermieter haben Sie genug zu tun. Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltung - da ist Winterdienst die letzte Sorge die Sie brauchen.
Wir übernehmen Ihre Winterdienst-Pflicht komplett. Sie müssen nicht kontrollieren, nicht nachhaken, nicht selbst raus in die Kälte. Wir kümmern uns um alles.
Für Vermieter mit mehreren Objekten in Steinhagen bieten wir Paketpreise. Alle Objekte werden betreut, Sie bekommen eine Sammelrechnung und haben einen Ansprechpartner für alles.
Die Kosten legen Sie einfach auf die Mieter um. Für Sie ist es effektiv kostenlos - aber Sie haben die Rechtssicherheit und können ruhig schlafen.
Komplettservice
Räumen, Streuen, Dokumentieren - alles aus einer Hand
Mehrere Objekte
Paketpreise für Vermieter mit mehreren Mietobjekten
Eine Rechnung
Sammelrechnung für alle Objekte, einfache Buchhaltung
Persönlicher Kontakt
Ein Ansprechpartner für alle Fragen und Objekte
Dokumentation für Vermieter
Für Vermieter ist die Dokumentation besonders wichtig. Bei einem Unfall müssen Sie beweisen können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Wir dokumentieren jeden einzelnen Einsatz. Datum, Uhrzeit, Wetterbedingungen, geräumte Flächen - alles wird protokolliert. Das ist Ihr Nachweis im Ernstfall.
Die Dokumentation bekommen Sie auf Wunsch nach jedem Einsatz oder als Zusammenfassung am Saisonende. Digital oder auf Papier, wie Sie es brauchen.
Für Ihre Nebenkostenabrechnung erstellen wir außerdem eine detaillierte Aufstellung aller Kosten. Damit können Sie die Umlage auf die Mieter sauber nachweisen.
Unsere Dokumentation enthält
Datum und Uhrzeit
Exakter Zeitpunkt jedes Einsatzes
Wetterbedingungen
Schneehöhe, Temperatur, Glätte
Geräumte Flächen
Welche Bereiche wurden bearbeitet
Kostenaufstellung
Für Ihre Nebenkostenabrechnung
Häufige Fragen für Vermieter
Muss ich als Vermieter selbst räumen?
Nicht unbedingt. Sie können die Räumung auf Mieter übertragen oder einen Winterdienst beauftragen. Aber die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen. Sie müssen sicherstellen, dass tatsächlich geräumt wird.
Was passiert wenn mein Mieter nicht räumt?
Dann haften Sie mit. Als Vermieter haben Sie eine Kontrollpflicht. Wenn Sie nicht kontrollieren und jemand stürzt, können Sie zur Verantwortung gezogen werden. Sicherer ist ein professioneller Winterdienst.
Kann ich die Winterdienst-Kosten auf die Mieter umlegen?
Ja, das ist zulässig. Die Kosten für einen professionellen Winterdienst sind Betriebskosten und können über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.
Brauche ich einen Nachweis über die Räumung?
Dringend empfohlen. Bei einem Unfall müssen Sie beweisen können, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit und Wetter - das ist Ihr Nachweis.
Was ist wenn ich mehrere Mietobjekte habe?
Kein Problem. Wir betreuen auch mehrere Objekte für denselben Vermieter. Sie bekommen eine Sammelrechnung und sparen Zeit bei der Koordination. Rabatte für mehrere Objekte sind möglich.
Gilt die Pflicht auch für unbebaute Grundstücke?
Ja, auch unbebaute Grundstücke die an öffentliche Wege grenzen unterliegen der Räumpflicht. Als Eigentümer sind Sie verantwortlich, auch wenn dort niemand wohnt.
Winterdienst für Vermieter in allen Ortsteilen von Steinhagen
Winterdienst Pflicht für Vermieter in Steinhagen
Rechtssicher - Dokumentiert - Umlagefähig
Übertragen Sie Ihre Winterdienst-Pflicht auf uns und haben Sie einen sorgenfreien Winter!