Streupflicht Steinhagen - Professioneller Winterdienst

Streupflicht Steinhagen - Was Sie wissen müssen

Glatteis auf dem Gehweg - und Sie müssen streuen. Aber mit was? Salz ist in Steinhagen oft verboten. Und wann genau muss gestreut werden? Wir erklären die Regeln - und übernehmen gerne für Sie.

  • Streupflicht übernehmen
  • Bei Glatteis streuen
  • Erlaubte Streumittel kennen
  • Rechtssicher handeln
  • Dokumentation inklusive

Die Streupflicht ist keine Empfehlung - sie ist Gesetz. Als Grundstückseigentümer oder Mieter in Steinhagen sind Sie verpflichtet, bei Glätte Ihren Gehweg zu streuen. Tun Sie es nicht, haften Sie für Unfälle.

Das klingt einfach, hat aber Tücken. Wann genau muss gestreut werden? Mit welchen Mitteln? Was ist verboten? In diesem Artikel erklären wir alles zur Streupflicht in Steinhagen - und wie wir Ihnen die Arbeit abnehmen können.

Streupflicht Steinhagen - Professioneller Winterdienst
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Streupflicht in Steinhagen - Die Regeln

Die Streupflicht in Steinhagen ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt. Die Grundregel: Als Anlieger sind Sie für den Gehweg vor Ihrem Grundstück verantwortlich.

Das gilt für Eigentümer, aber oft auch für Mieter. In vielen Mietverträgen ist die Streupflicht auf die Mieter übertragen. Schauen Sie in Ihren Vertrag, ob das bei Ihnen der Fall ist.

Die Streupflicht umfasst den Gehweg in seiner vollen Länge entlang Ihres Grundstücks. Die Mindestbreite ist 1 Meter - aber es ist besser, den ganzen Gehweg zu streuen.

Wenn es keinen Gehweg gibt, müssen Sie einen Streifen von etwa 1 Meter Breite am Straßenrand streuen. So können Fußgänger sicher an Ihrem Grundstück vorbeigehen.

Die wichtigsten Regeln

  • Gehweg vor dem Grundstück

    Sie sind verantwortlich für den Bereich vor Ihrem Haus

  • Mindestens 1 Meter Breite

    Damit zwei Personen aneinander vorbeikommen

  • Schnell nach Einsetzen der Glätte

    Nicht erst wenn jemand gestürzt ist

  • Erlaubte Streumittel verwenden

    In Steinhagen: Splitt und Sand, Salz nur eingeschränkt

Wichtig für Mieter

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Oft ist die Streupflicht dort auf Sie übertragen. Dann sind Sie verantwortlich - nicht der Vermieter.

Wann muss gestreut werden?

Die Streupflicht in Steinhagen gilt nicht rund um die Uhr. Es gibt feste Zeiten, in denen Sie streuen müssen - und Zeiten, in denen Sie nicht streuen müssen.

An Werktagen gilt die Streupflicht von 7 bis 20 Uhr. Das heißt: Wenn es um 6 Uhr glatt wird, müssen Sie spätestens um 7 Uhr gestreut haben. Wenn es um 21 Uhr glatt wird, müssen Sie erst am nächsten Morgen um 7 Uhr streuen.

An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streupflicht eine Stunde später - also um 8 Uhr morgens. Das Ende bleibt bei 20 Uhr.

Innerhalb dieser Zeiten müssen Sie so schnell wie möglich streuen, wenn Glätte auftritt. Eine Stunde nach Einsetzen der Glätte sollte gestreut sein - sonst kann Ihnen Versäumnis vorgeworfen werden.

Streupflicht-Zeiten in Steinhagen

Werktage

Montag bis Samstag

7:00 - 20:00

Sonn- und Feiertage

Auch gesetzliche Feiertage

8:00 - 20:00

Reaktionszeit

Nach Einsetzen der Glätte

ca. 1 Stunde

Tipp: Bei Dauerschnee oder anhaltender Glätte müssen Sie mehrfach am Tag streuen - nicht nur einmal morgens.

Was darf gestreut werden?

Nicht jedes Streumittel ist in Steinhagen erlaubt. Die Gemeinde schreibt vor, was Sie verwenden dürfen - und was nicht. Das hat einen Grund: Umweltschutz.

Splitt / Sand

Immer

Standardmittel, muss im Frühjahr aufgekehrt werden

Granulat

Immer

Umweltfreundliche Alternative zu Salz

X

Streusalz

Nur bei extremer Glätte

Private Gehwege bei Blitzeis, sonst verboten

Asche

Bedingt

Erlaubt, aber nicht sehr effektiv

Empfohlen: Splitt und Sand

Splitt und Sand sind die Standardmittel in Steinhagen. Sie machen den Gehweg griffig, ohne die Umwelt zu belasten. Im Frühling müssen Sie sie aufkehren - aber das ist zumutbar.

  • Umweltfreundlich
  • Immer erlaubt
  • Sofortige Griffigkeit

Eingeschränkt: Streusalz

Streusalz ist nur bei extremer Glätte erlaubt - also bei Blitzeis oder festgetretenem Schnee. Bei normaler Glätte müssen Sie zu Splitt greifen. Auf öffentlichen Flächen ist Salz meist ganz verboten.

  • !Nur bei extremer Glätte
  • !Schädigt Pflanzen und Beton
  • !Sparsam dosieren

Streupflicht bei Glatteis

Glatteis ist der gefährlichste Fall. Es entsteht plötzlich - oft innerhalb von Minuten - und ist extrem rutschig. Hier gilt: Schnell handeln.

Blitzeis entsteht, wenn Regen auf gefrorenen Boden fällt. Oder wenn die Temperatur schnell unter null sinkt und Feuchtigkeit auf dem Gehweg gefriert. Das kann auch tagsüber passieren.

Bei Blitzeis ist die Reaktionszeit besonders wichtig. Sie sollten so schnell wie möglich streuen - am besten innerhalb von 30 Minuten. Wenn Sie nicht zu Hause sind, haben Sie ein Problem.

Bei extremem Glatteis dürfen Sie auch in Steinhagen Salz verwenden. Das ist eine Ausnahme von der Regel, dass Salz verboten ist. Aber nur auf privaten Gehwegen - nicht auf öffentlichen Flächen.

Wann liegt Glatteis vor?

  • 1
    Blitzeis - Regen auf gefrorenem Boden
  • 2
    Überfrierende Nässe - Temperatursturz
  • 3
    Festgetretener Schnee - wird zu Eis
  • 4
    Reif - bei hoher Luftfeuchtigkeit und Frost

Unser Vorteil

Wir beobachten das Wetter in Steinhagen rund um die Uhr. Bei Glatteisgefahr sind wir schon unterwegs, bevor es glatt wird. Präventiv streuen ist besser als hinterher hetzen.

Verstoß gegen Streupflicht - Konsequenzen

Wer die Streupflicht verletzt, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Das ist kein Kavaliersdelikt - es geht um die Sicherheit von Menschen.

Haftung bei Unfällen

Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall

Mehrere 1.000 bis 100.000+ Euro

Bußgeld

Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen Streupflicht

Bis zu 500 Euro

Strafverfahren

Bei schweren Verletzungen möglich

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Haftung bei Unfällen

Wenn jemand auf Ihrem ungestreuten Gehweg stürzt und sich verletzt, haften Sie. Das nennt sich Verkehrssicherungspflichtverletzung. Die Beweislast liegt bei Ihnen - Sie müssen nachweisen, dass Sie gestreut haben.

Die Kosten können enorm sein: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall, bei dauerhaften Schäden sogar Rente. Ein gebrochenes Bein kann schnell 10.000 Euro oder mehr kosten. Bei einem Schädel-Hirn-Trauma geht es in die Hunderttausende.

Wie Sie sich schützen

Dokumentieren Sie

Fotos mit Zeitstempel, Streubuch führen

Professionellen Winterdienst beauftragen

Haftung geht auf den Dienstleister über

Haftpflichtversicherung prüfen

Deckt Ihre Police Winterdienstschäden ab?

Streupflicht übertragen

Sie können die Streupflicht an einen professionellen Winterdienst übertragen. Das ist legal und wird von vielen Grundstückseigentümern so gemacht. Besonders wenn Sie berufstätig sind, im Urlaub, krank oder körperlich eingeschränkt.

Wichtig: Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. In einem Vertrag wird festgelegt, wer wann was macht. Welche Flächen werden gestreut? Zu welchen Zeiten? Mit welchen Mitteln?

Wenn Sie die Streupflicht übertragen, geht auch die Haftung auf den Winterdienst über - zumindest teilweise. Sie haben eine sogenannte Überwachungspflicht: Sie müssen kontrollieren, dass der Dienst auch wirklich arbeitet.

Bei uns ist das kein Problem. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Fotos. So können Sie und wir im Fall der Fälle nachweisen, dass gestreut wurde.

Vorteile der Übertragung

  • Kein früh Aufstehen

    Wir streuen, während Sie noch schlafen

  • Haftung übertragen

    Wir tragen das Risiko

  • Dokumentation inklusive

    Nachweis für jeden Einsatz

  • Immer zuverlässig

    Auch wenn Sie krank, verreist oder beschäftigt sind

  • Rechtssicher

    Wir kennen die Vorschriften in Steinhagen

Wir übernehmen Ihre Streupflicht

Kein Stress mehr mit der Streupflicht. Wir übernehmen das für Sie - professionell, zuverlässig, rechtssicher. In allen Ortsteilen von Steinhagen.

Unser Winterdienst beginnt, bevor es glatt wird. Wir beobachten das Wetter und sind unterwegs, wenn Glätte droht. Präventiv streuen ist sicherer als reaktiv hetzen.

Wir verwenden die richtigen Streumittel - das was in Steinhagen erlaubt ist. Splitt und Sand als Standard, Salz nur wenn es wirklich nötig ist. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Jeden Einsatz dokumentieren wir: Datum, Uhrzeit, was wir gemacht haben. Diese Dokumentation bekommen Sie. Damit können Sie im Fall der Fälle nachweisen, dass Sie Ihrer Streupflicht nachgekommen sind.

Früh genug da

Vor 7 Uhr morgens ist Ihr Gehweg gestreut

Richtige Streumittel

Splitt, Sand oder bei Bedarf Salz - was erlaubt ist

Dokumentation

Nachweis für jeden Einsatz - für Ihre Sicherheit

Haftpflicht versichert

Wir sind versichert - Sie sind abgesichert

Faire Preise

Ab 150 Euro pro Saison, alles inklusive

Häufige Fragen zur Streupflicht

Wann muss ich in Steinhagen streuen?

Die Streupflicht gilt in Steinhagen werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Bei Glätte müssen Sie innerhalb dieser Zeiten streuen - und zwar so schnell wie möglich nach Einsetzen der Glätte.

Was darf ich in Steinhagen streuen?

In Steinhagen sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat erlaubt. Streusalz ist nur bei extremer Glätte (Blitzeis, festgetretener Schnee) auf privaten Gehwegen gestattet. Auf öffentlichen Flächen ist Salz meist verboten.

Ist Streusalz in Steinhagen erlaubt?

Eingeschränkt. Auf privaten Gehwegen dürfen Sie bei extremer Glätte Salz verwenden. Bei normaler Glätte sollten Sie Splitt nehmen. Auf öffentlichen Flächen ist Salz oft komplett verboten. Wir kennen die genauen Regeln.

Was passiert wenn ich nicht streue?

Wenn jemand auf Ihrem ungestreuten Gehweg stürzt und sich verletzt, haften Sie. Das kann Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall bedeuten - schnell mehrere tausend Euro. Außerdem droht ein Bußgeld.

Kann ich die Streupflicht übertragen?

Ja, Sie können die Streupflicht an einen Winterdienst übertragen. Damit gehen auch die Pflichten auf uns über. Wichtig: Der Vertrag muss schriftlich sein und klar regeln, wer wann was macht.

Wie breit muss der Gehweg gestreut werden?

In Steinhagen muss der Gehweg auf mindestens 1 Meter Breite gestreut werden. Das reicht, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Besser ist es, die volle Gehwegbreite zu streuen.

Streupflicht übernehmen in allen Ortsteilen von Steinhagen

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Streupflicht in Steinhagen

Wir übernehmen - Rechtssicher - Mit Dokumentation

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