
Streupflicht Steinhagen - Was Sie wissen müssen
Glatteis auf dem Gehweg - und Sie müssen streuen. Aber mit was? Salz ist in Steinhagen oft verboten. Und wann genau muss gestreut werden? Wir erklären die Regeln - und übernehmen gerne für Sie.
- Streupflicht übernehmen
- Bei Glatteis streuen
- Erlaubte Streumittel kennen
- Rechtssicher handeln
- Dokumentation inklusive
Die Streupflicht ist keine Empfehlung - sie ist Gesetz. Als Grundstückseigentümer oder Mieter in Steinhagen sind Sie verpflichtet, bei Glätte Ihren Gehweg zu streuen. Tun Sie es nicht, haften Sie für Unfälle.
Das klingt einfach, hat aber Tücken. Wann genau muss gestreut werden? Mit welchen Mitteln? Was ist verboten? In diesem Artikel erklären wir alles zur Streupflicht in Steinhagen - und wie wir Ihnen die Arbeit abnehmen können.

Streupflicht in Steinhagen - Die Regeln
Die Streupflicht in Steinhagen ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt. Die Grundregel: Als Anlieger sind Sie für den Gehweg vor Ihrem Grundstück verantwortlich.
Das gilt für Eigentümer, aber oft auch für Mieter. In vielen Mietverträgen ist die Streupflicht auf die Mieter übertragen. Schauen Sie in Ihren Vertrag, ob das bei Ihnen der Fall ist.
Die Streupflicht umfasst den Gehweg in seiner vollen Länge entlang Ihres Grundstücks. Die Mindestbreite ist 1 Meter - aber es ist besser, den ganzen Gehweg zu streuen.
Wenn es keinen Gehweg gibt, müssen Sie einen Streifen von etwa 1 Meter Breite am Straßenrand streuen. So können Fußgänger sicher an Ihrem Grundstück vorbeigehen.
Die wichtigsten Regeln
Gehweg vor dem Grundstück
Sie sind verantwortlich für den Bereich vor Ihrem Haus
Mindestens 1 Meter Breite
Damit zwei Personen aneinander vorbeikommen
Schnell nach Einsetzen der Glätte
Nicht erst wenn jemand gestürzt ist
Erlaubte Streumittel verwenden
In Steinhagen: Splitt und Sand, Salz nur eingeschränkt
Wichtig für Mieter
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Oft ist die Streupflicht dort auf Sie übertragen. Dann sind Sie verantwortlich - nicht der Vermieter.
Wann muss gestreut werden?
Die Streupflicht in Steinhagen gilt nicht rund um die Uhr. Es gibt feste Zeiten, in denen Sie streuen müssen - und Zeiten, in denen Sie nicht streuen müssen.
An Werktagen gilt die Streupflicht von 7 bis 20 Uhr. Das heißt: Wenn es um 6 Uhr glatt wird, müssen Sie spätestens um 7 Uhr gestreut haben. Wenn es um 21 Uhr glatt wird, müssen Sie erst am nächsten Morgen um 7 Uhr streuen.
An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streupflicht eine Stunde später - also um 8 Uhr morgens. Das Ende bleibt bei 20 Uhr.
Innerhalb dieser Zeiten müssen Sie so schnell wie möglich streuen, wenn Glätte auftritt. Eine Stunde nach Einsetzen der Glätte sollte gestreut sein - sonst kann Ihnen Versäumnis vorgeworfen werden.
Streupflicht-Zeiten in Steinhagen
Werktage
Montag bis Samstag
Sonn- und Feiertage
Auch gesetzliche Feiertage
Reaktionszeit
Nach Einsetzen der Glätte
Tipp: Bei Dauerschnee oder anhaltender Glätte müssen Sie mehrfach am Tag streuen - nicht nur einmal morgens.
Was darf gestreut werden?
Nicht jedes Streumittel ist in Steinhagen erlaubt. Die Gemeinde schreibt vor, was Sie verwenden dürfen - und was nicht. Das hat einen Grund: Umweltschutz.
Splitt / Sand
Immer
Standardmittel, muss im Frühjahr aufgekehrt werden
Granulat
Immer
Umweltfreundliche Alternative zu Salz
Streusalz
Nur bei extremer Glätte
Private Gehwege bei Blitzeis, sonst verboten
Asche
Bedingt
Erlaubt, aber nicht sehr effektiv
Empfohlen: Splitt und Sand
Splitt und Sand sind die Standardmittel in Steinhagen. Sie machen den Gehweg griffig, ohne die Umwelt zu belasten. Im Frühling müssen Sie sie aufkehren - aber das ist zumutbar.
- Umweltfreundlich
- Immer erlaubt
- Sofortige Griffigkeit
Eingeschränkt: Streusalz
Streusalz ist nur bei extremer Glätte erlaubt - also bei Blitzeis oder festgetretenem Schnee. Bei normaler Glätte müssen Sie zu Splitt greifen. Auf öffentlichen Flächen ist Salz meist ganz verboten.
- !Nur bei extremer Glätte
- !Schädigt Pflanzen und Beton
- !Sparsam dosieren
Streupflicht bei Glatteis
Glatteis ist der gefährlichste Fall. Es entsteht plötzlich - oft innerhalb von Minuten - und ist extrem rutschig. Hier gilt: Schnell handeln.
Blitzeis entsteht, wenn Regen auf gefrorenen Boden fällt. Oder wenn die Temperatur schnell unter null sinkt und Feuchtigkeit auf dem Gehweg gefriert. Das kann auch tagsüber passieren.
Bei Blitzeis ist die Reaktionszeit besonders wichtig. Sie sollten so schnell wie möglich streuen - am besten innerhalb von 30 Minuten. Wenn Sie nicht zu Hause sind, haben Sie ein Problem.
Bei extremem Glatteis dürfen Sie auch in Steinhagen Salz verwenden. Das ist eine Ausnahme von der Regel, dass Salz verboten ist. Aber nur auf privaten Gehwegen - nicht auf öffentlichen Flächen.
Wann liegt Glatteis vor?
- 1Blitzeis - Regen auf gefrorenem Boden
- 2Überfrierende Nässe - Temperatursturz
- 3Festgetretener Schnee - wird zu Eis
- 4Reif - bei hoher Luftfeuchtigkeit und Frost
Unser Vorteil
Wir beobachten das Wetter in Steinhagen rund um die Uhr. Bei Glatteisgefahr sind wir schon unterwegs, bevor es glatt wird. Präventiv streuen ist besser als hinterher hetzen.
Verstoß gegen Streupflicht - Konsequenzen
Wer die Streupflicht verletzt, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Das ist kein Kavaliersdelikt - es geht um die Sicherheit von Menschen.
Haftung bei Unfällen
Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall
Mehrere 1.000 bis 100.000+ Euro
Bußgeld
Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen Streupflicht
Bis zu 500 Euro
Strafverfahren
Bei schweren Verletzungen möglich
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Haftung bei Unfällen
Wenn jemand auf Ihrem ungestreuten Gehweg stürzt und sich verletzt, haften Sie. Das nennt sich Verkehrssicherungspflichtverletzung. Die Beweislast liegt bei Ihnen - Sie müssen nachweisen, dass Sie gestreut haben.
Die Kosten können enorm sein: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall, bei dauerhaften Schäden sogar Rente. Ein gebrochenes Bein kann schnell 10.000 Euro oder mehr kosten. Bei einem Schädel-Hirn-Trauma geht es in die Hunderttausende.
Wie Sie sich schützen
Dokumentieren Sie
Fotos mit Zeitstempel, Streubuch führen
Professionellen Winterdienst beauftragen
Haftung geht auf den Dienstleister über
Haftpflichtversicherung prüfen
Deckt Ihre Police Winterdienstschäden ab?
Streupflicht übertragen
Sie können die Streupflicht an einen professionellen Winterdienst übertragen. Das ist legal und wird von vielen Grundstückseigentümern so gemacht. Besonders wenn Sie berufstätig sind, im Urlaub, krank oder körperlich eingeschränkt.
Wichtig: Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. In einem Vertrag wird festgelegt, wer wann was macht. Welche Flächen werden gestreut? Zu welchen Zeiten? Mit welchen Mitteln?
Wenn Sie die Streupflicht übertragen, geht auch die Haftung auf den Winterdienst über - zumindest teilweise. Sie haben eine sogenannte Überwachungspflicht: Sie müssen kontrollieren, dass der Dienst auch wirklich arbeitet.
Bei uns ist das kein Problem. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Fotos. So können Sie und wir im Fall der Fälle nachweisen, dass gestreut wurde.
Vorteile der Übertragung
Kein früh Aufstehen
Wir streuen, während Sie noch schlafen
Haftung übertragen
Wir tragen das Risiko
Dokumentation inklusive
Nachweis für jeden Einsatz
Immer zuverlässig
Auch wenn Sie krank, verreist oder beschäftigt sind
Rechtssicher
Wir kennen die Vorschriften in Steinhagen
Wir übernehmen Ihre Streupflicht
Kein Stress mehr mit der Streupflicht. Wir übernehmen das für Sie - professionell, zuverlässig, rechtssicher. In allen Ortsteilen von Steinhagen.
Unser Winterdienst beginnt, bevor es glatt wird. Wir beobachten das Wetter und sind unterwegs, wenn Glätte droht. Präventiv streuen ist sicherer als reaktiv hetzen.
Wir verwenden die richtigen Streumittel - das was in Steinhagen erlaubt ist. Splitt und Sand als Standard, Salz nur wenn es wirklich nötig ist. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Jeden Einsatz dokumentieren wir: Datum, Uhrzeit, was wir gemacht haben. Diese Dokumentation bekommen Sie. Damit können Sie im Fall der Fälle nachweisen, dass Sie Ihrer Streupflicht nachgekommen sind.
Früh genug da
Vor 7 Uhr morgens ist Ihr Gehweg gestreut
Richtige Streumittel
Splitt, Sand oder bei Bedarf Salz - was erlaubt ist
Dokumentation
Nachweis für jeden Einsatz - für Ihre Sicherheit
Haftpflicht versichert
Wir sind versichert - Sie sind abgesichert
Faire Preise
Ab 150 Euro pro Saison, alles inklusive
Häufige Fragen zur Streupflicht
Wann muss ich in Steinhagen streuen?
Die Streupflicht gilt in Steinhagen werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Bei Glätte müssen Sie innerhalb dieser Zeiten streuen - und zwar so schnell wie möglich nach Einsetzen der Glätte.
Was darf ich in Steinhagen streuen?
In Steinhagen sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat erlaubt. Streusalz ist nur bei extremer Glätte (Blitzeis, festgetretener Schnee) auf privaten Gehwegen gestattet. Auf öffentlichen Flächen ist Salz meist verboten.
Ist Streusalz in Steinhagen erlaubt?
Eingeschränkt. Auf privaten Gehwegen dürfen Sie bei extremer Glätte Salz verwenden. Bei normaler Glätte sollten Sie Splitt nehmen. Auf öffentlichen Flächen ist Salz oft komplett verboten. Wir kennen die genauen Regeln.
Was passiert wenn ich nicht streue?
Wenn jemand auf Ihrem ungestreuten Gehweg stürzt und sich verletzt, haften Sie. Das kann Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall bedeuten - schnell mehrere tausend Euro. Außerdem droht ein Bußgeld.
Kann ich die Streupflicht übertragen?
Ja, Sie können die Streupflicht an einen Winterdienst übertragen. Damit gehen auch die Pflichten auf uns über. Wichtig: Der Vertrag muss schriftlich sein und klar regeln, wer wann was macht.
Wie breit muss der Gehweg gestreut werden?
In Steinhagen muss der Gehweg auf mindestens 1 Meter Breite gestreut werden. Das reicht, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Besser ist es, die volle Gehwegbreite zu streuen.
Streupflicht übernehmen in allen Ortsteilen von Steinhagen
Streupflicht in Steinhagen
Wir übernehmen - Rechtssicher - Mit Dokumentation
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