
Räumpflicht Steinhagen - Alles was Sie wissen müssen
In Steinhagen gilt Räumpflicht - als Grundstückseigentümer müssen Sie den Gehweg räumen. Aber wissen Sie auch bis wann? Und was passiert, wenn Sie nicht räumen? Hier die wichtigsten Infos - und wie wir Ihnen helfen können.
- Räumpflicht rechtssicher erfüllen
- Haftungsschutz durch Übertragung
- Dokumentation inklusive
- Zuverlässig die ganze Saison
- Wir übernehmen Ihre Pflicht
Die Räumpflicht ist gesetzlich geregelt. In Steinhagen gelten die Vorschriften der Straßenreinigungssatzung. Als Anlieger sind Sie verantwortlich für den Gehweg vor Ihrem Grundstück.
Das klingt erstmal einfach. Aber im Alltag ist es oft kompliziert. Morgens um 6 Uhr aufstehen zum Schneeschippen? Im Urlaub jemanden organisieren? Bei Dauerschnee mehrmals am Tag raus? Wir haben die Lösung.

Räumpflicht in Steinhagen - Was Sie wissen müssen
Die Räumpflicht in Steinhagen ist in der Straßenreinigungssatzung festgelegt. Die Gemeinde hat die Pflicht zur Gehwegreinigung auf die Anlieger übertragen. Das betrifft alle Grundstückseigentümer.
Konkret heißt das: Sie müssen den Gehweg vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis freihalten. Das gilt für die gesamte Länge Ihres Grundstücks entlang der Straße.
Die Räumpflicht gilt von November bis März, also die komplette Wintersaison. In dieser Zeit müssen Sie bei Schneefall und Glätte aktiv werden - und zwar rechtzeitig.
Gesetzliche Grundlage
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Steinhagen. Räumpflicht auf Anlieger übertragen.
Zeitraum
November bis März. Die gesamte Wintersaison über müssen Sie räumbereit sein.
Bereich
Gehweg vor Ihrem Grundstück, mindestens 1 Meter Breite für sichere Begehbarkeit.
Wer hat Räumpflicht?
In Steinhagen hat grundsätzlich der Grundstückseigentümer die Räumpflicht. Das gilt für alle bebauten und unbebauten Grundstücke die an öffentliche Straßen grenzen.
Bei Eigentumswohnungen trägt die Eigentümergemeinschaft die Verantwortung. Bei vermieteten Objekten bleibt der Vermieter in der Pflicht, auch wenn er die Aufgabe auf Mieter übertragen hat.
Gewerbetreibende haben erweiterte Pflichten. Sie müssen nicht nur Gehwege räumen, sondern auch Zufahrten und Kundenparkplätze sicher halten.
Wichtig: Auch wenn Sie die Räumpflicht auf andere übertragen, bleibt eine Restverantwortung bei Ihnen. Sie müssen kontrollieren, dass tatsächlich geräumt wird.
Wer ist räumpflichtig?
Hauseigentümer
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser
Vermieter
Auch bei Übertragung auf Mieter bleiben sie verantwortlich
WEG-Gemeinschaften
Die Gemeinschaft trägt die Verantwortung gemeinsam
Gewerbetreibende
Erweiterte Pflicht für Parkplätze und Zufahrten
Bis wann muss geräumt sein?
In Steinhagen gelten klare Zeitvorgaben. An Werktagen muss der Gehweg bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Das ist der Zeitpunkt, ab dem die Räumpflicht einsetzt.
An Sonn- und Feiertagen haben Sie etwas mehr Zeit: Bis 9 Uhr muss geräumt sein. Das gilt auch für Samstage, falls dieser als Werktag zählt.
Die Räumpflicht endet um 20 Uhr abends. Schneefall nach 20 Uhr müssen Sie erst am nächsten Morgen beseitigen. Aber Vorsicht: Bei anhaltendem Schneefall tagsüber müssen Sie wiederholt räumen.
Bei Dauerschnee gilt: Unverzüglich räumen, sobald der Schneefall nachlässt. Sie müssen nicht bei Blizzard raus, aber sobald es aufhört, beginnt Ihre Pflicht.
Werktags
Montag bis Freitag (teils Samstag)
Sonn- und Feiertage
Auch Samstag wenn kein Werktag
Ende der Pflicht
Danach erst wieder am nächsten Morgen
Was passiert bei Verstoß gegen die Räumpflicht?
Wenn Sie die Räumpflicht nicht erfüllen, kann das teuer werden. Die Gemeinde Steinhagen kann Bußgelder verhängen. Je nach Schwere des Verstoßes bis zu mehreren hundert Euro.
Aber das Bußgeld ist noch das kleinere Problem. Richtig teuer wird es, wenn auf Ihrem nicht geräumten Gehweg jemand stürzt. Dann haften Sie für den Schaden.
Schadensersatzforderungen können schnell in die Tausende gehen. Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall - alles geht auf Ihre Rechnung. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
Im schlimmsten Fall droht sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das ist selten, aber bei schweren Verletzungen durchaus möglich.
Mögliche Konsequenzen
Bußgeld
Bis zu 500 Euro oder mehr je nach Verstoß
Schadensersatz
Haftung für alle Schäden bei Stürzen
Schmerzensgeld
Kann bei Verletzungen sehr hoch ausfallen
Strafverfahren
Bei schweren Verletzungen möglich
Räumpflicht übertragen - geht das?
Ja, die Räumpflicht kann übertragen werden. Das ist rechtlich zulässig und in der Praxis sehr verbreitet. Es gibt zwei Möglichkeiten: Übertragung auf Mieter oder auf einen professionellen Winterdienst.
Bei der Übertragung auf Mieter brauchen Sie eine klare Vereinbarung im Mietvertrag oder der Hausordnung. Aber Achtung: Auch dann bleibt eine Kontrollpflicht bei Ihnen. Sie müssen prüfen, ob der Mieter seine Aufgabe erfüllt.
Sicherer ist die Übertragung auf einen professionellen Winterdienst. Hier übernehmen wir die komplette Verantwortung. Sie sind aus der Haftung raus, wir kümmern uns um alles.
Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Im Vertrag steht genau, welche Flächen wir räumen und wann. Dazu kommt unsere Dokumentation als Nachweis für jeden Einsatz.
Übertragung auf Mieter
- Schriftliche Vereinbarung nötig
- Kontrollpflicht bleibt beim Vermieter
- Mithaftung bei Verstößen möglich
Übertragung auf Winterdienst
- Komplette Haftungsübernahme
- Professionelle Ausführung
- Dokumentation als Nachweis
Räumpflicht für Mieter und Vermieter
Bei Mietverhältnissen ist die Rechtslage etwas komplizierter. Grundsätzlich trägt der Vermieter als Eigentümer die Räumpflicht. Er kann sie aber auf seine Mieter übertragen.
Die Übertragung muss klar und deutlich erfolgen. Im Mietvertrag oder in der Hausordnung muss stehen, dass der Mieter für das Schneeräumen verantwortlich ist.
Aber hier kommt der Haken: Der Vermieter muss kontrollieren, ob der Mieter seinen Pflichten nachkommt. Tut er das nicht und passiert ein Unfall, haftet der Vermieter mit.
Bei mehreren Mietern wird es noch komplizierter. Wer räumt wann? Was wenn einer nicht kann? Viele Vermieter entscheiden sich deshalb für einen professionellen Winterdienst. Die Kosten sind auf die Nebenkosten umlegbar.
Vermieter
- Trägt die ursprüngliche Räumpflicht
- Kann Pflicht auf Mieter übertragen
- Muss Einhaltung kontrollieren
- Haftet bei mangelnder Kontrolle mit
Mieter
- Nur räumpflichtig wenn vereinbart
- Vereinbarung muss schriftlich sein
- Muss zumutbar sein
- Kann bei Verstoß haftbar gemacht werden
Wir übernehmen Ihre Räumpflicht
Die einfachste und sicherste Lösung: Übertragen Sie Ihre Räumpflicht auf uns. Mit einem Winterdienst-Vertrag sind Sie alle Sorgen los und rechtlich auf der sicheren Seite.
Wir übernehmen die komplette Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen. Das steht schwarz auf weiß im Vertrag. Bei Unfällen haften wir, nicht Sie.
Dazu kommt unsere lückenlose Dokumentation. Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Wetterbedingungen protokolliert. Das ist Ihr Nachweis, falls jemand fragt.
Wir sind in Steinhagen und allen Ortsteilen im Einsatz. Steinhagen-Mitte, Amshausen, Brockhagen, Loxten - überall, wo Sie uns brauchen.
Haftungsübernahme
Wir übernehmen die komplette Verkehrssicherungspflicht
Rechtssicher
Schriftlicher Vertrag, klare Regelungen
Dokumentation
Nachweis über jeden Einsatz für Ihre Unterlagen
Zuverlässig
Wir räumen bei jedem Schneefall, garantiert
Versichert
Betriebshaftpflicht für alle Fälle
Häufige Fragen zur Räumpflicht
Muss ich auch bei leichtem Schnee räumen?
Ja, sobald der Gehweg nicht mehr sicher begehbar ist. Es gibt keine Mindestschneemenge. Wenn jemand ausrutschen könnte, müssen Sie räumen. Auch dünne Schneeschichten können gefährlich sein.
Wie breit muss ich den Gehweg räumen?
In Steinhagen gilt: mindestens 1 Meter breit, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen. Bei schmalen Gehwegen die komplette Breite. Der Weg muss sicher begehbar sein.
Was ist wenn ich im Urlaub bin?
Die Räumpflicht bleibt bestehen, auch wenn Sie nicht da sind. Sie müssen sich um eine Vertretung kümmern. Am besten einen Winterdienst beauftragen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Kann ich die Räumpflicht auf meinen Mieter übertragen?
Ja, das geht per Mietvertrag oder Hausordnung. Aber Vorsicht: Wenn der Mieter nicht räumt, haften Sie trotzdem mit. Sicherer ist ein professioneller Winterdienst.
Muss ich auch nachts räumen?
Nein, die Räumpflicht gilt erst ab 7 Uhr morgens. Aber wenn es nachts schneit, müssen Sie bis 7 Uhr geräumt haben. Bei Dauerschneefall tagsüber müssen Sie wiederholt räumen.
Was ist bei Blitzeis?
Bei Blitzeis müssen Sie sofort streuen. Räumen hilft da nicht, aber Streumittel schon. Auch hier gilt: Unverzüglich handeln, sobald Sie die Glätte bemerken.
Räumpflicht erfüllen in allen Ortsteilen von Steinhagen
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Rechtssicher - Zuverlässig - Mit Dokumentation
Übertragen Sie Ihre Räumpflicht auf uns und genießen Sie einen sorgenfreien Winter!