Haftung Winterdienst Steinhagen

Haftung Winterdienst Steinhagen - Risiken vermeiden

Jemand stürzt vor Ihrem Haus auf Glatteis - und Sie haben nicht geräumt. Das kann teuer werden. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, im schlimmsten Fall lebenslange Rente. Unser Winterdienst in Steinhagen schützt Sie vor diesem Risiko. Mit Haftungsschutz, Dokumentation und professioneller Versicherung.

  • Winterdienst mit Haftungsschutz
  • Versicherter Service - bis 5 Mio. Euro
  • Dokumentation aller Einsätze
  • Rechtssicher - Haftung geht auf uns über
  • Professionell und zuverlässig

Die Haftung beim Winterdienst wird oft unterschätzt. Viele Hausbesitzer in Steinhagen wissen nicht, wie hoch die Risiken wirklich sind. Stürzt ein Passant auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, haften Sie persönlich.

Mit unserem professionellen Winterdienst übertragen Sie diese Haftung auf uns. Wir sind versichert, dokumentieren jeden Einsatz und entlasten Sie rechtlich. So können Sie ruhig schlafen - auch wenn es schneit.

Haftung Winterdienst Steinhagen
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Haftung Winterdienst in Steinhagen

In Steinhagen gilt wie überall in Deutschland: Als Eigentümer sind Sie für den Winterdienst verantwortlich. Die Gemeinde hat diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen. Das betrifft den Gehweg vor Ihrem Grundstück.

Räumen und Streuen müssen Sie werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Bis 20 Uhr muss der Gehweg frei und sicher begehbar sein. Bei Dauerschnee müssen Sie mehrfach räumen.

Die Haftung Winterdienst in Steinhagen umfasst alle Schäden, die durch Vernachlässigung dieser Pflicht entstehen. Das kann teuer werden - sehr teuer sogar. Denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen.

Unser Winterdienst mit Haftungsschutz nimmt Ihnen dieses Risiko ab. Mit einem Vertrag übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht rechtssicher auf uns. Wir sind professionell versichert und dokumentieren jeden Einsatz.

Ihre Pflichten als Anlieger

  • Gehweg räumen (mind. 1 Meter breit)
  • Streuen bei Glätte
  • Werktags ab 7 Uhr, Sonn-/Feiertage ab 9 Uhr
  • Bis 20 Uhr freihalten

Unser Haftungsschutz

  • Haftung geht auf uns über
  • Versicherung bis 5 Mio. Euro
  • Dokumentation jedes Einsatzes
  • Rechtssichere Verträge

Wer haftet bei Sturz auf glattem Gehweg?

Stürzt jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg, haften Sie als Eigentümer. Das gilt auch wenn Sie verreist waren oder krank im Bett lagen. Die Verkehrssicherungspflicht kennt keine Ausreden.

Dabei spielt es keine Rolle ob der Gestürzte ein Nachbar, ein Paketbote oder ein fremder Passant ist. Sie müssen für den Schaden aufkommen - aus eigener Tasche, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt.

Gerichte in NRW urteilen regelmäßig zugunsten der Geschädigten. Die Beweislast liegt bei Ihnen: Sie müssen nachweisen, dass Sie ordnungsgemäß geräumt haben. Ohne Dokumentation wird das schwierig.

Winterdienst mit Haftungsschutz Steinhagen

Der Eigentümer

Als Grundstückseigentümer sind Sie immer erst mal verantwortlich. Auch wenn Sie die Pflicht delegiert haben.

Bei vermieteten Objekten

Vermieter können die Räumpflicht auf Mieter übertragen. Die Kontrollpflicht bleibt aber beim Vermieter.

Bei beauftragtem Winterdienst

Mit einem professionellen Winterdienst geht die Haftung auf den Dienstleister über. Das is rechtssicher.

Bei WEG und Hausverwaltung

Die Eigentümergemeinschaft haftet gemeinsam. Die Verwaltung muss für ordnungsgemäßen Winterdienst sorgen.

Bei Miteigentum

Mehrere Eigentümer haften als Gesamtschuldner. Jeder kann für den vollen Schaden belangt werden.

Ohne Nachweis

Ohne Dokumentation stehen Sie schlecht da. Im Zweifel urteilt das Gericht gegen Sie.

Haftung für Eigentümer und Vermieter

Als Eigentümer in Steinhagen tragen Sie die volle Verantwortung für den Winterdienst. Das gilt für Ihr selbstbewohntes Haus genauso wie für vermietete Objekte. Die Haftung ist nicht verhandelbar.

Vermieter können die Räumpflicht zwar per Mietvertrag auf Mieter übertragen. Aber Vorsicht: Die sogenannte Organisationspflicht bleibt beim Vermieter. Sie müssen kontrollieren ob der Mieter auch wirklich räumt.

Versäumt der Mieter den Winterdienst und es passiert ein Unfall, haftet der Vermieter mit. Denn er hätte kontrollieren müssen. Das is ein häufiger Fehler den viele Vermieter machen.

Die sicherste Lösung: Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst mit Haftungsschutz. Dann geht die komplette Verantwortung auf den Dienstleister über. Für Eigentümer und Vermieter die beste Option.

Für Eigentümer

  • Volle Haftung für Gehweg
  • Kein Unterschied ob bewohnt oder vermietet
  • Haftpflichtversicherung prüfen
  • Winterdienst beauftragen = sicherste Lösung

Für Vermieter

  • Übertragung auf Mieter möglich
  • Aber: Kontrollpflicht bleibt
  • Bei Versäumnis haftet Vermieter mit
  • Professioneller Winterdienst schützt beide

Wie hoch kann der Schaden sein?

Die Kosten bei einem Sturz auf glattem Gehweg können enorm sein. Je nach Verletzung reichen die Forderungen von einigen hundert bis zu mehreren hunderttausend Euro. Bei dauerhaften Schäden sogar noch mehr.

Leichte Verletzung

Prellungen, Zerrungen

500 - 3.000€

Schmerzensgeld + Behandlung

  • • Arztkosten
  • • Medikamente
  • • Schmerzensgeld
HÄUFIGSTER FALL

Knochenbruch

Arm, Bein, Hüfte

5.000 - 50.000€

je nach Schwere

  • • Krankenhaus
  • • Operation
  • • Reha
  • • Verdienstausfall

Schwere Verletzung

Dauerschaden, Berufsunfähigkeit

100.000€+

lebenslange Rente möglich

  • • Alles oben plus
  • • Erwerbsminderungsrente
  • • Pflegekosten
  • • Haushaltsführungsschaden

Reale Urteile aus NRW

Oberschenkelhalsbruch (Rentner)

78.000 Euro Schmerzensgeld + Pflegekosten. Eigentümer hatte nicht gestreut.

Handgelenkbruch (Berufstätige)

15.000 Euro + 8 Wochen Verdienstausfall. Keine Dokumentation vorhanden.

Kopfverletzung (Kind)

45.000 Euro Schmerzensgeld. Gehweg war seit Stunden nicht geräumt.

Rückenverletzung (Postbote)

120.000 Euro + Rente. Dauerhafte Berufsunfähigkeit durch Sturz auf Eis.

Haftung vermeiden durch professionellen Winterdienst

Die beste Absicherung gegen Haftung beim Winterdienst ist ein professioneller Dienstleister. Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Verkehrssicherungspflicht rechtssicher auf uns.

Unser Winterdienst mit Haftungsschutz in Steinhagen umfasst alles was Sie brauchen: Räumen, Streuen, Dokumentation und Versicherung. Passiert trotzdem ein Unfall, sind Sie rechtlich abgesichert.

Wichtig is die rechtssichere Vertragsgestaltung. Unsere Verträge sind juristisch geprüft und decken alle wichtigen Punkte ab. So kann kein Gericht Ihnen einen Vorwurf machen.

Unser Versprechen

  • Die Haftung geht vollständig auf uns über
  • Wir sind bis 5 Mio. Euro versichert
  • Jeder Einsatz wird dokumentiert
  • Sie bekommen regelmäßig Nachweise
  • Im Schadensfall übernimmt unsere Versicherung

So schützen wir Sie

1

Rechtssicherer Vertrag

Unsere Verträge übertragen die Verkehrssicherungspflicht juristisch einwandfrei.

2

Lückenlose Dokumentation

Datum, Uhrzeit, Wetter, durchgeführte Arbeiten - alles wird festgehalten.

3

Professionelle Versicherung

Betriebshaftpflicht bis 5 Mio. Euro - speziell für Winterdienst.

4

Im Schadensfall für Sie da

Passiert trotzdem etwas, übernimmt unsere Versicherung - nicht Sie.

Was passiert bei Versicherungsfällen?

Kommt es trotz ordnungsgemäßem Winterdienst zu einem Unfall, greift unsere Versicherung. Das läuft so ab:

Der Ablauf im Schadensfall

1

Unfall wird gemeldet

Sie oder der Geschädigte informieren uns über den Vorfall.

2

Dokumentation prüfen

Wir legen unsere Einsatzdokumentation vor - Datum, Uhrzeit, Maßnahmen.

3

Versicherung einschalten

Wir melden den Fall unserer Haftpflichtversicherung.

Versicherung reguliert

Die Versicherung übernimmt die Abwicklung - Sie haben damit nichts zu tun.

Ihr Vorteil mit unserem Winterdienst

Im Schadensfall müssen Sie sich um nichts kümmern. Alle Forderungen gehen an uns bzw. unsere Versicherung. Sie bleiben komplett außen vor.

  • Keine Korrespondenz mit Anwälten
  • Keine Gerichtstermine für Sie
  • Kein finanzielles Risiko

Wichtig zu wissen

Ohne professionellen Winterdienst müssen Sie selbst mit Ihrer Privathaftpflicht verhandeln. Die zahlt oft nicht oder nur teilweise - besonders wenn keine Dokumentation vorliegt.

Unsere Haftpflichtversicherung

Unser Winterdienst in Steinhagen ist umfassend versichert. Wir haben eine spezielle Betriebshaftpflicht für Winterdienstleistungen. Das ist mehr als eine normale Gewerbehaftpflicht.

Die Versicherungssumme beträgt 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Das reicht auch für schwere Unfälle mit dauerhaften Folgen. Sie sind damit rundum abgesichert.

Versicherungsdetails

Versicherungssumme5.000.000 €
PersonenschädenAbgedeckt
SachschädenAbgedeckt
VermögensschädenAbgedeckt
Winterdienst-SpezialschutzInklusive

Was ist abgedeckt?

  • Stürze auf geräumten Flächen
  • Schäden durch Streugut
  • Sachschäden an Fahrzeugen
  • Schäden an Pflasterungen
  • Folgeschäden bei Personenschäden
  • Anwalts- und Gerichtskosten

Nachweis: Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie unserer Versicherungsbestätigung. So können Sie sicher sein, dass Sie im Ernstfall geschützt sind.

Winterdienst mit Haftungsschutz in allen Ortsteilen

Unser versicherter Winterdienst in Steinhagen (33803):

Steinhagen Zentrum

Amshausen

Brockhagen

Loxten

Künsebeck

Ströhen

Wohlde

Venn

Häufige Fragen zur Haftung

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks. Die Gemeinde Steinhagen überträgt die Räum- und Streupflicht auf die Anlieger. Das steht in der Straßenreinigungssatzung.

Kann ich die Haftung auf einen Winterdienst übertragen?

Ja, mit einem Winterdienstvertrag geht die Haftung auf uns über. Wir sind professionell versichert und dokumentieren jeden Einsatz. So sind Sie rechtssicher geschützt.

Was passiert wenn der Winterdienst nicht rechtzeitig kommt?

Mit unserem versicherten Service sind Sie trotzdem geschützt. Unsere Haftpflichtversicherung greift auch wenn es mal eng wird. Die Dokumentation beweist unseren Einsatz.

Bis wann muss geräumt werden?

In Steinhagen gilt: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Unser Winterdienst ist früher fertig - damit Sie sicher aus dem Haus können.

Gilt die Haftung auch für Mieter?

Vermieter können die Räumpflicht per Mietvertrag auf Mieter übertragen. Die Haftung bleibt aber beim Eigentümer - er muss kontrollieren ob geräumt wird.

Haftungsrisiko vermeiden - jetzt anfragen

Winterdienst mit Haftungsschutz - Versichert - Dokumentiert - Rechtssicher

Schützen Sie sich vor teuren Schadenersatzforderungen. Unser Winterdienst in Steinhagen übernimmt die Haftung für Sie!

Unsere Leistungen

Professionelle Gartenpflege und Hausmeisterservice in Bielefeld und Umgebung