
Räumpflicht Schloß Holte-Stukenbrock - Alles was Sie wissen müssen
In Schloß Holte-Stukenbrock gilt Räumpflicht - als Grundstückseigentümer müssen Sie den Gehweg räumen. Aber wissen Sie auch bis wann? Und was passiert, wenn Sie nicht räumen? Hier die wichtigsten Infos - und wie wir Ihnen helfen können.
- Räumpflicht übernehmen - rechtssicher
- Dokumentation - für den Nachweis
- Zuverlässig - auch am Wochenende
- Haftungsschutz - Sie sind abgesichert
- Saisonvertrag - den ganzen Winter
Schnee und Eis - und Sie müssen räumen. Das ist die Räumpflicht in Schloß Holte-Stukenbrock. Als Grundstückseigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass der Gehweg vor Ihrem Haus sicher begehbar ist.
Klingt einfach, kann aber kompliziert werden. Wann genau muss geräumt sein? Wie breit muss der Weg sein? Was wenn ich krank bin oder im Urlaub? Und was passiert eigentlich, wenn ich nicht räume? Diese Fragen beantworten wir hier - und zeigen, wie wir Ihnen helfen können.

Räumpflicht in Schloß Holte-Stukenbrock - Was Sie wissen müssen
Die Räumpflicht in Schloß Holte-Stukenbrock ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt geregelt. Diese Satzung überträgt die Reinigungspflicht für Gehwege auf die Anlieger - also auf Sie als Grundstückseigentümer.
Die Pflicht umfasst das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte. Der Gehweg muss in einer Breite von mindestens 1 Meter begehbar sein. Bei breiten Gehwegen reicht es, einen entsprechenden Streifen freizuhalten.
Die Räumpflicht gilt übrigens auch wenn Sie verreist sind oder krank im Bett liegen. Sie müssen dann jemanden beauftragen der für Sie räumt. Genau da kommen wir ins Spiel.
Gesetzliche Grundlage
Straßenreinigungssatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Die Pflicht wird von der Kommune auf die Anlieger übertragen.
Mindestbreite
Der Gehweg muss in einer Breite von mindestens 1 Meter frei sein. So können Fußgänger und Rollstuhlfahrer sicher passieren.
Auch bei Abwesenheit
Die Räumpflicht gilt immer - auch im Urlaub, bei Krankheit oder Geschäftsreise. Sie müssen dann für Vertretung sorgen.
Wer hat Räumpflicht?
Grundsätzlich hat der Grundstückseigentümer die Räumpflicht. Er ist dafür verantwortlich, dass der Gehweg vor seinem Grundstück im Winter geräumt und gestreut wird.
Aber Achtung: Die Räumpflicht kann übertragen werden. In vielen Mietverträgen steht, dass der Mieter räumen muss. Dann sind Sie als Mieter in der Pflicht - nicht der Vermieter.
Auch Hausverwaltungen können die Räumpflicht an einen Winterdienst übertragen. Wichtig ist nur: Irgendjemand muss räumen - sonst drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall Schadensersatz.

Eigentümer
Grundstückseigentümer sind per Satzung verantwortlich. Sie können die Pflicht aber delegieren - an Mieter oder an einen Winterdienst.
Mieter
Wenn es im Mietvertrag steht, müssen Mieter räumen. Schauen Sie in Ihren Vertrag - dort steht genau was Sie tun müssen.
Hausverwaltung
Bei Mehrfamilienhäusern regelt oft die Hausverwaltung den Winterdienst. Fragen Sie nach ob Sie selbst räumen müssen.
Bis wann muss geräumt sein?
Die Uhrzeiten für die Räumpflicht in Schloß Holte-Stukenbrock sind klar festgelegt. Hier der Überblick:
Werktags morgens
bis 7:00 Uhr
Montag bis Samstag muss der Gehweg bis 7 Uhr morgens geräumt sein.
Sonntags morgens
bis 9:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen haben Sie bis 9 Uhr Zeit.
Abends
bis 20:00 Uhr
Wenn tagsüber Schnee fällt, muss bis 20 Uhr geräumt werden.
Bei Dauerschnee
mehrfach
Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden.
Das bedeutet in der Praxis
Wenn es in der Nacht schneit, müssen Sie werktags vor 7 Uhr raus und räumen. Das ist für viele Berufstätige kaum machbar - besonders wenn der Weg zur Arbeit lang ist. Mit unserem Winterdienst sind wir schon da bevor Sie aufstehen.
Jetzt Räumpflicht übertragenWas passiert bei Verstoß gegen die Räumpflicht?
Wer nicht räumt, riskiert einiges. Es gibt zwei Konsequenzen die Sie kennen sollten: Bußgeld und Haftung.
Bußgeld: Die Stadt kann ein Bußgeld verhängen wenn Sie Ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. In Schloß Holte-Stukenbrock kann das bis zu 500 Euro kosten.
Haftung: Viel teurer wird es, wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt. Sie haften dann für den Schaden - Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Das können schnell mehrere tausend Euro werden.
Die gute Nachricht: Mit einem dokumentierten Winterdienst sind Sie auf der sicheren Seite. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Uhrzeit - so können Sie jederzeit nachweisen, dass geräumt wurde.
Bußgeld
bis 500€
Bei Verstoß gegen die Räumpflicht kann die Stadt ein Bußgeld verhängen.
Schadensersatz
unbegrenzt
Bei Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haften Sie für alle Schäden - Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall.
Räumpflicht übertragen - geht das?
Ja, Sie können Ihre Räumpflicht übertragen - und das ist völlig legal. Wenn Sie einen Winterdienst beauftragen, erfüllen Sie Ihre Pflicht dadurch, dass Sie einen zuverlässigen Dienstleister beauftragt haben.
Wichtig ist dabei: Der Winterdienst muss zuverlässig sein. Sie bleiben nämlich in der sogenannten "Kontrollpflicht". Das heißt: Sie müssen sich vergewissern dass auch wirklich geräumt wird.
Mit uns ist das einfach: Wir dokumentieren jeden Einsatz und Sie bekommen auf Wunsch eine Benachrichtigung wenn wir da waren. So wissen Sie immer, dass alles erledigt ist.
Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht selbst raus in die Kälte. Und Sie haben einen Nachweis falls mal jemand behauptet, es wäre nicht geräumt worden.
So läuft die Übertragung
Sie rufen uns an
Wir besprechen was geräumt werden soll
Wir machen ein Angebot
Festpreis für die ganze Saison
Vertrag unterschreiben
Damit ist die Übertragung rechtsgültig
Wir räumen bei Schnee
Automatisch, ohne dass Sie anrufen müssen
Räumpflicht für Mieter und Vermieter
Als Mieter
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Wenn dort steht dass Sie räumen müssen, dann sind Sie in der Pflicht. Das ist bei den meisten Mietverträgen so.
- Mietvertrag prüfen - steht was zur Räumpflicht?
- Hausordnung lesen - oft steht es auch dort
- Bei Unklarheit: Vermieter fragen
- Alternativ: Winterdienst beauftragen
Tipp: Auch als Mieter können Sie uns beauftragen. Wir räumen dann für Sie.
Als Vermieter
Sie können die Räumpflicht auf Ihre Mieter übertragen - das muss aber im Mietvertrag stehen. Ohne entsprechende Klausel müssen Sie selbst räumen.
- Klausel im Mietvertrag prüfen
- Bei Leerstand: Sie müssen selbst räumen
- Bei älteren Mietern: Übernahme erwägen
- Besser: Winterdienst für das ganze Haus
Tipp: Als Vermieter können Sie die Winterdienstkosten als Nebenkosten umlegen.
Wir übernehmen Ihre Räumpflicht
Kein Frühaufstehen bei Schnee, keine nassen Füße, keine Sorge vor Bußgeldern oder Haftung. Wenn Sie Ihre Räumpflicht an uns übertragen, kümmern wir uns um alles.
Wir beobachten das Wetter und fahren automatisch los wenn Schnee fällt. Morgens früh, bevor die ersten Fußgänger unterwegs sind. Sie wachen auf - und der Gehweg ist frei.
Jeder Einsatz wird dokumentiert: Datum, Uhrzeit, was gemacht wurde. So haben Sie immer einen Nachweis dass Ihre Räumpflicht erfüllt wurde. Falls mal jemand was behauptet.
Der Preis ist fair und transparent. Ein Saisonvertrag kostet ab 49€ pro Monat - egal wie oft es schneit. So wissen Sie genau was es kostet und erleben keine Überraschungen.
Was wir übernehmen
- Schnee räumen: Gehweg und Einfahrt
- Streuen: Mit umweltschonendem Streumittel
- Dokumentation: Jeder Einsatz protokolliert
- Wetterbeobachtung: Wir fahren automatisch
- Früheinsatz: Vor 7 Uhr morgens
Häufige Fragen zur Räumpflicht
Wer hat Räumpflicht in Schloß Holte-Stukenbrock?
In Schloß Holte-Stukenbrock hat der Grundstückseigentümer die Räumpflicht. Diese kann aber auf Mieter übertragen werden - dann steht es im Mietvertrag. Egal wer räumen muss: Wir können die Räumpflicht für Sie übernehmen.
Bis wann muss in Schloß Holte-Stukenbrock geräumt sein?
Werktags muss bis 7 Uhr morgens geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Abends muss bis 20 Uhr nochmal geräumt werden wenn tagsüber Schnee gefallen ist. Wir sind rechtzeitig da.
Was passiert wenn ich nicht räume?
Bei Verstoß gegen die Räumpflicht droht ein Bußgeld. Viel schlimmer: Wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg stürzt, haften Sie für den Schaden. Das kann teuer werden. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.
Kann ich die Räumpflicht übertragen?
Ja, Sie können die Räumpflicht an uns übertragen. Wir schließen einen Vertrag ab und räumen dann für Sie. Sie haben Ihre Pflicht erfüllt, weil Sie einen zuverlässigen Dienst beauftragt haben.
Was kostet es wenn ihr meine Räumpflicht übernehmt?
Ein Saisonvertrag für ein Einfamilienhaus kostet ab 49€ pro Monat (November bis März). Darin sind alle Einsätze enthalten - egal wie oft es schneit. Einzeleinsätze kosten ab 35€.
Räumpflicht übernehmen in allen Ortsteilen von Schloß Holte-Stukenbrock
Räumpflicht in Schloß Holte-Stukenbrock
Rechtssicher - Dokumentiert - Zuverlässig - Haftungsschutz
Übertragen Sie Ihre Räumpflicht an uns - wir kümmern uns drum!