
Gehweg räumen Schloß Holte-Stukenbrock - Ihre Pflicht, unser Service
Der Gehweg vor Ihrem Haus - Ihre Verantwortung. Bei Schnee und Eis müssen Sie räumen. Aber wer hat morgens Zeit dafür? Wir räumen Ihren Gehweg in Schloß Holte-Stukenbrock rechtzeitig und zuverlässig.
Gehweg räumen in Schloß Holte-Stukenbrock
Jeder Grundstückseigentümer in Schloß Holte-Stukenbrock kennt das Problem: Es schneit nachts, und morgens um 6 Uhr müssen Sie raus zum Gehweg räumen. Dabei wollen Sie eigentlich zur Arbeit oder einfach nur ausschlafen.
Das Gehweg räumen ist Pflicht - aber Sie müssen es nicht selbst machen. Wir übernehmen das für Sie. Unser Team ist früh morgens unterwegs und räumt Ihren Gehweg, bevor Sie aus dem Haus gehen. So erfüllen Sie Ihre Räumpflicht, ohne selbst zur Schaufel greifen zu müssen.
In Schloß Holte-Stukenbrock räumen wir Gehwege in allen Ortsteilen: Schloß Holte, Stukenbrock, Sende und Liemke. Wir kennen die lokalen Vorschriften und sorgen dafür, dass alles rechtzeitig erledigt ist.

Pflicht zum Gehweg räumen
In Deutschland gilt: Wer ein Grundstück besitzt oder mietet, muss den Gehweg davor räumen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Sache.
Wer muss räumen?
Der Eigentümer des Grundstücks ist verantwortlich. Er kann die Pflicht auf Mieter übertragen (im Mietvertrag). Aber: Auch dann muss er kontrollieren, ob geräumt wird. Am Ende haftet immer der Eigentümer.
Was muss geräumt werden?
Der Gehweg vor Ihrem Grundstück. Das ist der öffentliche Fußweg, der an Ihr Grundstück grenzt. Auch der Zugang zur Haustür und zu Mülltonnen muss frei sein.
Wie oft räumen?
So oft wie nötig. Wenn es den ganzen Tag schneit, müssen Sie mehrfach räumen. Die Räumpflicht gilt von morgens bis abends 20 Uhr. Bei Dauerschneefall ist ständiges Räumen Pflicht.
Achtung: Das kann teuer werden!
- •Stürzt jemand auf Ihrem ungeräumten Gehweg, haften Sie für alle Schäden
- •Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall können schnell 10.000 Euro und mehr betragen
- •Zusätzlich droht ein Bußgeld von der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
- •Ihre Haftpflichtversicherung zahlt möglicherweise nicht, wenn Sie Ihre Pflicht verletzt haben
Bis wann muss geräumt sein?
Die Räumpflicht in Schloß Holte-Stukenbrock folgt den üblichen Regeln in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet: Sie müssen früh aufstehen, wenn es nachts geschneit hat.
An Werktagen muss der Gehweg bis 7 Uhr morgens geräumt sein. Das ist die Zeit, zu der die meisten Menschen zur Arbeit gehen oder Kinder zur Schule laufen. An Sonn- und Feiertagen haben Sie etwas mehr Zeit: Bis 9 Uhr muss geräumt sein.
Die Räumpflicht endet abends um 20 Uhr. Wenn es nach 20 Uhr noch schneit, müssen Sie nicht mehr raus. Aber am nächsten Morgen muss wieder rechtzeitig geräumt sein.
Bei anhaltendem Schneefall gilt: Ständig räumen. Sie können nicht einmal morgens räumen und dann den Rest des Tages ignorieren. Wenn der Gehweg wieder zugeschneit ist, müssen Sie erneut ran.
Räumzeiten in Schloß Holte-Stukenbrock
Werktags (Mo-Sa)
Montag bis Samstag
7:00 Uhr
Geräumt bis
Sonn- und Feiertage
Sonntag, gesetzliche Feiertage
9:00 Uhr
Geräumt bis
Räumpflicht endet
Täglich
20:00 Uhr
Abends
Unser Versprechen: Wir räumen Ihren Gehweg bevor diese Zeiten erreicht sind. Bei Vertragskunden sind wir schon ab 5 Uhr morgens unterwegs.
Gehweg räumen - Kosten
Was kostet es, den Gehweg räumen zu lassen? Hier eine Übersicht für Schloß Holte-Stukenbrock.
Saisonvertrag Gehweg
November bis März
pro Monat
- Unbegrenzte Räumeinsätze
- Streuen inklusive
- Rechtzeitig bis 7 Uhr
- Dokumentation für Haftungsschutz
- Kein Aufpreis bei viel Schnee
Einzeleinsatz
Bei Bedarf
pro Einsatz
- Flexibel buchbar
- Räumen oder Streuen
- Ideal für Urlaub
- Kurzfristig möglich
- Nach Aufwand
Kostenbeispiel
Ein typischer Gehweg vor einem Einfamilienhaus (ca. 10-15 Meter Länge) kostet im Saisonvertrag etwa 50-80 Euro pro Monat. Das sind 250-400 Euro für die ganze Wintersaison (November bis März).
Verglichen mit dem Risiko einer Haftung (schnell mehrere tausend Euro) oder dem Aufwand, selbst jeden Morgen zu räumen, ist das ein fairer Preis für die Sicherheit.

Wie breit muss geräumt werden?
Beim Gehweg räumen gibt es klare Regeln. Sie können nicht einfach einen schmalen Streifen frei schieben und den Rest ignorieren. Der Gehweg muss so breit geräumt sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können.
In der Praxis bedeutet das: Mindestens 1 Meter Breite, besser 1,20 Meter. Bei schmalen Gehwegen muss die gesamte Breite geräumt werden. Auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen müssen durchkommen.
Wichtig: Der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden. Er muss auf dem eigenen Grundstück oder am Rand des Gehwegs abgelagert werden - so dass niemand behindert wird.
Mindestbreite
Empfohlen
Gehweg räumen und streuen
Räumen allein reicht nicht aus. Nach dem Schneeschieben muss der Gehweg gestreut werden, um Glätte zu verhindern.
Erst räumen
Zuerst wird der Schnee vom Gehweg geschoben. Mit Schneeschaufel oder Schneeschieber wird eine begehbare Fläche geschaffen. Der Schnee kommt an den Rand.
Dann streuen
Nach dem Räumen wird der Gehweg gestreut. Das verhindert, dass Restfeuchtigkeit zu Glatteis wird. Wir verwenden umweltfreundliches Streumittel.
Bei Bedarf wiederholen
Wenn es weiter schneit oder der Gehweg wieder glatt wird, müssen Räumen und Streuen wiederholt werden. Bei einem Saisonvertrag ist das alles inklusive.
Welches Streumittel verwenden wir?
Splitt und Sand
Umweltfreundlich und in vielen Gemeinden vorgeschrieben. Gibt guten Halt auf glatten Flächen. Muss nach dem Winter zusammengekehrt werden.
Auftausalz (wo erlaubt)
Wirksam bei starkem Frost. Wird nur dort eingesetzt, wo es die örtlichen Vorschriften erlauben. Nicht auf allen Gehwegen zugelassen.
Hinweis: In Schloß Holte-Stukenbrock gelten bestimmte Vorschriften für Streumittel. Wir kennen diese und setzen nur zugelassene Mittel ein.
Wer haftet bei Unfällen?
Die Frage der Haftung ist beim Gehweg räumen besonders wichtig. Denn wenn jemand auf Ihrem ungeräumten Gehweg stürzt, kann das teuer werden.
Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer des Grundstücks haftet für den Gehweg davor. Auch wenn Sie die Räumpflicht auf einen Mieter übertragen haben, bleiben Sie in der Verantwortung. Sie müssen kontrollieren, ob geräumt wird.
Bei einem Sturz auf ungeräumtem Gehweg können Sie für alle Schäden haftbar gemacht werden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Das geht schnell in die Tausende.
Mit einem professionellen Winterdienst sichern Sie sich ab. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit. Im Fall der Fälle haben Sie den Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Ohne Räumung
- • Volle Haftung bei Unfällen
- • Kein Nachweis der Räumung
- • Versicherung zahlt möglicherweise nicht
- • Bußgeld von der Gemeinde möglich
Mit professionellem Winterdienst
- • Räumpflicht wird erfüllt
- • Dokumentation jedes Einsatzes
- • Nachweis im Streitfall
- • Wir sind haftpflichtversichert
Wichtig: Unsere Dokumentation ist ein wichtiger Schutz für Sie. Sollte es trotz Räumung zu einem Unfall kommen, können Sie nachweisen, dass Sie alles Notwendige getan haben.
Häufige Fragen zum Gehweg räumen
Die wichtigsten Fragen zum Gehweg räumen in Schloß Holte-Stukenbrock - verständlich beantwortet.
Bis wann muss der Gehweg geräumt sein?
In Schloß Holte-Stukenbrock gilt: Werktags muss der Gehweg bis 7 Uhr morgens geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die Räumpflicht gilt bis 20 Uhr abends. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden.
Wie breit muss ich den Gehweg räumen?
Der Gehweg muss so breit geräumt werden, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. In der Regel sind das mindestens 1 Meter, besser 1,20 Meter. Bei schmalen Gehwegen die volle Breite.
Was passiert wenn ich nicht räume?
Wenn Sie nicht räumen und jemand stürzt, haften Sie für den Schaden. Das kann teuer werden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Außerdem droht ein Bußgeld von der Gemeinde.
Muss ich auch streuen?
Ja, Räumen allein reicht nicht. Nach dem Räumen müssen Sie den Gehweg streuen, damit er nicht glatt wird. Wir verwenden umweltfreundliches Streumittel - das ist im Service enthalten.
Was kostet Gehweg räumen vom Profi?
Ein normaler Gehweg vor einem Einfamilienhaus kostet im Saisonvertrag etwa 50-80 Euro pro Monat. Dafür wird bei jedem Schneefall geräumt und gestreut - so oft wie nötig.
Gehweg räumen in allen Ortsteilen
Wir räumen Gehwege in ganz Schloß Holte-Stukenbrock (33758):
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Stukenbrock
Sende
Liemke
Stukenbrock-Senne
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Hövelriege
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