Hecken-Eigentümer in Rheinland-Pfalz fragen sich jedes Frühjahr dasselbe: Darf ich jetzt noch schneiden, oder steht der Naturschutz vor der Tür? Die Antwort: es kommt darauf an, wie stark Sie schneiden wollen. Dieser Ratgeber erklärt das Bundesnaturschutzgesetz § 39 und gibt konkrete Empfehlungen für die wichtigsten Heckenarten im Westerwald und in der Rheinebene.
Was sagt das Bundesnaturschutzgesetz?
Was gilt als Radikalschnitt und was als Form-Schnitt?
Idealer Schnitt-Zeitpunkt für die wichtigsten Hecken-Arten
Was passiert wenn man die Frist missachtet?
Westerwald-spezifische Tipps
Häufige Fragen
Darf ich im Mai noch meine Hecke schneiden?+
Form-Schnitt ja, Radikalschnitt nein. Sie dürfen die Hecke in Form bringen und einzelne Äste herausnehmen — aber keine starke Reduktion oder "auf den Stock setzen".
Was wenn die Hecke in der Brutzeit gefährlich überhängt?+
Bei akuter Gefahr (Sichtbehinderung an der Straße, Bruchgefahr) ist Pflegeschnitt jederzeit erlaubt. Im Zweifel Foto machen, kurz dokumentieren warum geschnitten werden musste, und nur die problematischen Teile entfernen.
Gilt das auch für meinen Vorgarten?+
Ja. Das BNatSchG gilt überall, auch im Vorgarten. Es macht keinen Unterschied ob Privatgrundstück oder öffentliches Grün.
Wie hoch sind Bußgelder wirklich?+
Theoretisch bis 10.000 €. In Rheinland-Pfalz typisch 100-500 € bei normalen Verstößen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen bis 2.500 €.
Gibt es Ausnahmen?+
Ja, bei berechtigten Gründen (Bau, akute Sicherheit, Krankheit der Pflanze) kann die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Antrag stellen, Begründung mitschicken.
